Am Donnerstag will der Deutsche Bundestag drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht wählen. Laut der Tagesordnung soll die geheime Wahl, bei der wie üblich keine Aussprache vorgesehen ist, ab 16.20 Uhr erfolgen.
Günter Spinner, der Vorsitzende Richter des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts mit Sitz in Erfurt, soll auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion die Nachfolge des Bundesverfassungsrichters Josef Christ, Mitglied des Ersten Senats, antreten. Auf Vorschlag der SPD soll Ann-Kathrin Kaufhold, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Zweiten Senat den Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski ersetzen. Für die Nachfolge der Vorsitzenden Richterin des Zweiten Senats, Doris König, hat die SPD nach dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf inzwischen die Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Sigrid Emmenegger, nominiert.
420 Stimmen erforderlich
Da für die Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht eine Zweidrittelmehrheit des Plenums erforderlich ist, muss jeder der Kandidaten mindestens 420 Stimmen der 630 Sitze auf sich vereinen. Weil Union (208 Sitze) und SPD (120 Sitze) zusammen jedoch nur über 328 Stimmen verfügen, benötigen sie für die Wahl ihrer Kandidaten auch jeweils Stimmen der Oppositionsfraktionen.
Während die AfD-Fraktion (151 Sitze) angekündigt hat, der SPD-Kandidatin Ann-Kathrin Kaufhold ihre Stimmen zu versagen, hatten führende Politiker von Bündnis 90/Die Grünen (85 Sitze) und der Linkspartei (64 Sitze) in den vergangenen Wochen versucht, den Preis für die Wahl des Unionskandidaten Günter Spinner in die Höhe zu treiben. Dass bei der geheimen Wahl am Donnerstag einer der Kandidaten nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhält, gilt unter Beobachtern des Berliner Politikbetriebs inzwischen als wenig wahrscheinlich. DT/reh
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.









