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Die Daumenschrauben der barmherzigen Samariterin

Die Liberalen machen Tempo bei der gewünschten Aufhebung des Verbots der Leihmutterschaft in Deutschland.
Katrin Helling-Plahr
Foto: IMAGO/Christian Spicker (www.imago-images.de) | Die FDP-Bundestagsabgeordnete Helling-Plahr, pries die sogenannte altruistische Leihmutterschaft (bei der Honorare als Aufwandsentschädigung verbucht werden) als Werk der „Nächstenliebe“.

Die FDP drückt bei der von der Ampelregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung einer Liberalisierung der in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft aufs Gaspedal. In Berlin veranstalte die parteinahe Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS) dazu gestern Abend eine Podiumsdiskussion. Unter der Überschrift „Leihmutterschaft in Deutschland – Gebot der Freiheit oder Geldmacherei mit dem Kinderwunsch“ hatte die FNS in die Reinhardstraßenhöfe geladen.

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Dabei malten die rechtpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Katrin Helling-Plahr, und das Vorstandsmitglied des „Vereins zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft“, Jens Landwehr, die Leihmutterschaft, in der Kritiker eine neue Form der Leibeigenschaft erblicken, in rosaroten Tönen. Allein die Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Cornelia Kaminski, goss unermüdlich Wasser in den Wein der von Marion Böker moderierten Talkrunde.

Wenn auch dem Geschäft mit dem Uterus einer Frau auf einmal „Nächstenliebe“ wird

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Helling-Plahr, die seit 2017 dem Deutschen Bundestag angehört und 2019 ein Positionspapier zur Leihmutterschaft vorgelegte hatte, das sich die FDP-Fraktion mittlerweile zu eigen gemacht hat, pries die sogenannte altruistische Leihmutterschaft (bei der Honorare als Aufwandsentschädigung verbucht werden) als Werk der „Nächstenliebe“. Kritikerin zeigte die barmherzige Samariterin schon mal die Daumenschrauben. Wer die Leihmutterschaft in Deutschland verbiete, treibe Menschen mit Kinderwunsch in Länder, die die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubten und sei verantwortlich dafür, wenn diese dort ausgebeutet würden.

Die Argumentation der FDP-Abgeordneten erinnerte stark an das „Framing“, mit dem die Abgeordneten der Ampelkoalitionäre die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch beworben und schließlich gekippt hatten.  DT/reh

Lesen Sie einen ausführlichen Beitrag über die Podiumsdiskussion der Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS) in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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