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Die Ablösung löst sich auf

Nicht einmal heiße Luft bekommt die Ampelkoalition in Sachen Staatsleistungen hin. Je mehr Ministerpräsidenten abwinken, umso unwahrscheinlicher wird ein Gesetz.
Lars Castellucci, SPD
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Lars Castellucci will das Grundsätzegesetz durch den Bundestag bringen und die Länder leisten Widerstand. Ein Scheitern ist absehbar.

Schon vor einem halben Jahr war sich der Leiter des Katholischen Büros in Nordrhein-Westfalen sicher, dass es in dieser Legislaturperiode kein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirche geben werde. Er konnte einen guten Grund dafür nennen. Der Bund hatte die Länder nicht rechtzeitig und nicht angemessen in den Prozess eingebunden. Eine Arbeitsgruppe im Innenministerium hatte Anfang 2023 bereits die Arbeit eingestellt. 

Ein Gesetz auf Biegen und Brechen

Jetzt wollen die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition unter allen Umständen in diesem Herbst ein Grundsätzegesetz durch den Bundestag bringen. Nach Bekanntwerden dieses Plans vor einigen Tagen trat ein Ministerpräsident nach dem anderen an die Öffentlichkeit und erteilte dem Plan eine Absage.

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Lars Castellucci, der Religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zeigte sich zudem sehr selbstsicher, man könne ein solches Gesetz so gestalten, dass es ohne Zustimmung durch den Bundesrat auskommt. Das ist ein Trend, hört man doch immer wieder, dass in Bundesministerien Fachleute sitzen, die damit beschäftigt sind, Gesetze so zu formulieren, dass eine Zustimmung der Ländervertretung nicht nötig ist. 

Auch jetzt erweist sich das als böses Foul, denn am Ende müssen die Bundesländer mit den Bistümern und Landeskirchen verhandeln, um die Staatsleistungen ablösen zu können. Staatskirchenrechtler zeigten sich schon zu Anfang der Legislaturperiode sehr skeptisch, weil es keine Beispiele und keine Vorbilder für das Verfahren gibt. Schon damals zeichnete sich ab, dass, wenn es gelingen sollte, es in einem maximal möglichen Konsens zwischen Bund, Ländern, Bistümern und Landeskirchen geschehen müsst. Allein die dazu nötige kommunikative Leistung in den vier Jahren einer Legislaturperiode hinzubekommen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Scheitern liegt in der Luft

Abgesehen davon, dass der Ampel wohl gerade bei dem nächsten Vorhaben ein krachendes Scheitern droht, schlägt sie damit vermutlich für lange Zeit die Tür für eine Problemlösung zu, die unbedingt zu suchen wäre. Der Grund ist bekannt, in einer immer weiter sich säkularisierenden Gesellschaft sind Staatsleistungen an Landeskirchen und Bistümer kaum noch zu vermitteln.

Eine Lösung muss her, bevor der erste Landesfürst die Zahlungen wegen knapper Kassen einfach einstellt. Einzig möglicher Lösungsansatz wäre nach den jetzigen Erfahrungen eine Kommission aus Staatskirchenrechtlern, Landes- und Bundespolitikern sowie Kirchenvertretern jenseits der Parlamente und ihrer Zyklen, die in mühsamer Kleinarbeit einen gangbaren Kompromiss ausarbeiten, den dann Bund und Länder in Gesetzesform gießen und so zu einer Lösung kommen. Der Staatskirchenrechtler Ansgar Hense nannte es von Anfang an „Dicke Bretter bohren“. Weniger ist es in der Tat nicht. 


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