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Eine Fiktion soll ins Grundgesetz

Ideologie statt Realität: Der Bundesrat will „sexuelle Identität“ im Grundgesetz schützen. Ein Vorhaben, das Frauen, Kinder und die Wahrheit gefährdet.
Wehende Regenbogenflagge vor dunklem Himmel
Foto: IMAGO/Christian Ohde (www.imago-images.de) | Das Selbstbestimmungsgesetz, das erst letztes Jahr durchgesetzte Vorzeigeprojekt der Ampel-Koalition, ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist vor der Verfassungsänderung: Der Bundesrat möchte Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitern. Bislang werden dort Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Behinderung, Glaube sowie religiöse und politische Anschauungen genannt. Mit dem Vorstoß des Bundesrats sollen die rechtlichen Errungenschaften sogenannter sexueller Minderheiten der Verfügungsgewalt wechselnder politischer Mehrheiten entzogen werden – allen voran das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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