Nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist vor der Verfassungsänderung: Der Bundesrat möchte Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitern. Bislang werden dort Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Behinderung, Glaube sowie religiöse und politische Anschauungen genannt. Mit dem Vorstoß des Bundesrats sollen die rechtlichen Errungenschaften sogenannter sexueller Minderheiten der Verfügungsgewalt wechselnder politischer Mehrheiten entzogen werden – allen voran das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
Eine Fiktion soll ins Grundgesetz
Ideologie statt Realität: Der Bundesrat will „sexuelle Identität“ im Grundgesetz schützen. Ein Vorhaben, das Frauen, Kinder und die Wahrheit gefährdet.
