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Das Vertrauen in den Sozialstaat ist in Gefahr

Wer 45 Jahre eingezahlt hat, der muss auch abschlagsfrei in Rente gehen können, meint die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Thüringen. Um die Rente zukunftsfest zu machen, ist an anderen Stellschrauben zu drehen: Wir brauchen stabile Erwerbsbiografien.
Rentenbescheid und Rentnerausweis
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | „Bevor wir bei Menschen kürzen, die 45 Versicherungsjahre erreicht haben, muss der Staat alle Möglichkeiten ausschöpfen, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen und damit die Einnahmebasis der Sozialversicherung zu ...

Ich unterstütze den gemeinsamen Vorstoß der Ministerpräsidenten Mario Voigt, Michael Kretschmer und Sven Schulze für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. In der aktuellen Debatte wird häufig der Eindruck vermittelt, es gehe lediglich darum, die sogenannte „Rente mit 63“ zu korrigieren. Das trifft den Kern des Vorschlags der Rentenkommission nicht: Für jüngere Jahrgänge ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren längst keine Rente mit 63 mehr. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann sie nach geltendem Recht frühestens mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Die Rentenkommission schlägt nun vor, diesen besonderen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren grundsätzlich und zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuschaffen. Wer nach so einem langen Arbeitsleben weiterhin mit 65 Jahren und damit zwei Jahre vor der Regelgrenze in Rente gehen möchte, müsste dann grundsätzlich dauerhafte Abschläge von 7,2 Prozent hinnehmen – sofern keine besondere gesundheitliche Ausnahmeregelung greift.

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Es geht also nicht nur um eine weitere Anhebung des Eintrittsalters. Es geht schlicht um die Frage, ob 45 Versicherungsjahre künftig überhaupt noch besonders berücksichtigt werden.

Kein pauschaler Kampf gegen eine ungerechtfertigte Frühverrentung

Ich halte es für frech, diese Frage pauschal als Kampf gegen eine ungerechtfertigte Frühverrentung darzustellen. Gerade auch, weil die Kommission darauf hinweist, dies unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes zu tun. Was das konkret bedeutet, lässt sie nämlich offen. Wer 45 Jahre gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, blickt auf ein außergewöhnlich langes Erwerbs- und Versicherungsleben zurück. Diese Lebensleistung verdient Anerkennung und Verlässlichkeit. Diese Zusage haben CDU und CSU auch im Bundestagswahlprogramm 2025 jedenfalls für rentennahe Jahrgänge gegeben und im Koalitionsvertrag bekräftigt: „Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.“

Das soll nun nicht mehr gelten. Viele Menschen haben ihre berufliche, private und finanzielle Planung auf die geltende Rechtslage ausgerichtet. Rentenpolitik wirkt nicht nur für eine Legislaturperiode, sondern über Jahrzehnte. Wer die Regeln kurz vor dem Ziel grundlegend verändert und den Betroffenen dauerhaft 7,2 Prozent ihrer Rente nimmt, gefährdet das Vertrauen in staatliche und politische Zusagen und damit die Akzeptanz unseres Sozialstaates.

Gerade in Ostdeutschland sind viele Menschen bereits mit 16 oder 17 Jahren in Ausbildung und Beruf eingestiegen. Gleichzeitig verfügen sie häufig nicht über große Betriebsrenten, privates Vermögen oder ererbtes Eigentum. Für sie ist die gesetzliche Rente die entscheidende Grundlage ihrer Alterssicherung.

Wie die Rente langfristig finanziert werden kann

Natürlich müssen wir darüber reden, wie die Rente langfristig finanziert werden kann. Die 33 Vorschläge der Rentenkommission dürfen dabei aber nicht wie ein unveränderbares Gesamtpaket behandelt werden. Wir brauchen eine breite Debatte und dürfen nicht einseitig bei denjenigen ansetzen, die bereits jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge geleistet haben.

Dazu gehört für mich auch, arbeitsfähige und arbeitsmarktnahe Menschen in der Grundsicherung durch Qualifizierung, Vermittlung und verlässliche Rahmenbedingungen dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

Bevor wir bei Menschen kürzen, die 45 Versicherungsjahre erreicht haben, muss der Staat alle Möglichkeiten ausschöpfen, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen und damit die Einnahmebasis der Sozialversicherung zu stärken.

Gleichzeitig dürfen wir nicht so tun, als seien Teilzeit, Befristungen oder niedrige Einkommen immer freiwillig gewählt. Gerade im Sozial-, Bildungs- und Beratungsbereich hängen viele Stellen von befristeten Projekten und jährlich neu zu bewilligenden Zuschüssen ab. Der Staat kann nicht dauerhaft wichtige Aufgaben über unsichere Beschäftigungsverhältnisse finanzieren und den Beschäftigten später schwächere Beitragsbiografien vorhalten. Wer verlässliche Rentenverläufe erwartet, muss auch verlässliche Beschäftigung ermöglichen.

Auch die vorgeschlagene Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs ist nicht der richtige Weg. Minijobs ermöglichen vielen Menschen einen flexiblen Hinzuverdienst, einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben oder eine Beschäftigung, die sich mit Familie, Pflege oder dem Ruhestand vereinbaren lassen. Minijobs müssen als flexible Beschäftigungsform erhalten bleiben. Gleichzeitig sollten wir es Menschen, die mehr arbeiten können und wollen, leichter machen, ihre Arbeitszeit auszuweiten und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.

Eine zukunftsfeste Rente entsteht nicht durch pauschale Kürzungen

Ebenso brauchen wir bessere Lösungen für Menschen, die aufgrund schwerer Erkrankungen, gesundheitlicher Einschränkungen oder jahrzehntelanger körperlicher und psychischer Belastungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Unterschiedliche Lebens- und Erwerbsbiografien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Ich bin überzeugt: Eine zukunftsfeste Rente entsteht nicht durch pauschale Kürzungen. Sie braucht mehr Beschäftigung, verlässliche Arbeitsverhältnisse, flexible Übergänge, gesundheitlich begründete Härtefallregelungen und Respekt vor der Lebensleistung der Menschen.

Die Antwort auf die demografischen Herausforderungen darf nicht darin bestehen, ausgerechnet denjenigen dauerhafte Abschläge von 7,2 Prozent aufzuerlegen, die bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Wer Vertrauen in den Sozialstaat erhalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken will, muss Rentenpolitik verlässlich, ausgewogen und gerecht gestalten.


Die Autorin ist sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Thüringen. Sie ist Vorsitzende des Katholischen Arbeitskreises der CDU Thüringen.

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