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Das Vertrauen in den Sozialstaat ist in Gefahr

Wer 45 Jahre eingezahlt hat, der muss auch abschlagsfrei in Rente gehen können, meint die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in Thüringen. Um die Rente zukunftsfest zu machen, ist an anderen Stellschrauben zu drehen: Wir brauchen stabile Erwerbsbiografien.
Rentenbescheid und Rentnerausweis
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | „Bevor wir bei Menschen kürzen, die 45 Versicherungsjahre erreicht haben, muss der Staat alle Möglichkeiten ausschöpfen, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen und damit die Einnahmebasis der Sozialversicherung zu stärken", schreibt Claudia Heber.

Ich unterstütze den gemeinsamen Vorstoß der Ministerpräsidenten Mario Voigt, Michael Kretschmer und Sven Schulze für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. In der aktuellen Debatte wird häufig der Eindruck vermittelt, es gehe lediglich darum, die sogenannte „Rente mit 63“ zu korrigieren. Das trifft den Kern des Vorschlags der Rentenkommission nicht: Für jüngere Jahrgänge ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren längst keine Rente mit 63 mehr. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann sie nach geltendem Recht frühestens mit 65 Jahren in Anspruch nehmen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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