Jetzt ist er also da, der große Wurf, oder wie die Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas meint, das „Gesamtkunstwerk“: Vergangene Woche hat die Alterssicherungskommission ihre Empfehlungen zur Rentenreform der Bundesregierung übergeben. Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz als auch Bas gelobten, das Werk ohne größere Modifikationen in Gesetze gießen zu wollen. Gelingt das, so könnte das vielbeschworene, aber bisher eher enttäuschende Reformwerk von Schwarz-Rot doch noch in Fahrt kommen.
Aber was steht drin in den 80 Seiten der Kommission? Das vor allem mit Fachleuten besetzte Gremium schlägt zunächst vor, die Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung „moderat“ anzupassen. Stiege die Lebenserwartung um ein Jahr, so müsste nach den Vorstellungen der Kommission die Arbeitszeit um acht Monate steigen, die Zeit des Rentenbezuges um vier Monate. Angesichts aktueller Prognosen wäre demnach eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters von 67 auf 67,5 Jahre zwischen 2031 und 2041 zu erwarten.
Zudem soll die abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ abgeschafft werden – zwischenzeitlich mit 63 Jahren, mittlerweile mit 64 Jahren möglich – sowie die Altersgrenze für die „Altersrente für langjährig Versicherte“ mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Außerdem sollen der ausgesetzte „Beitragssatzfaktor“ und der „Nachhaltigkeitsfaktor“ ab 2031 wieder greifen. Die beiden Bestandteile der Rentenformel dämpfen den Anstieg der Renten automatisch, wenn die Beitragssätze und die Zahl der Rentner im Vergleich zu der der Einzahler steigen.
Lob und Tadel
Trotz dieser De-facto-Kürzungsvorhaben soll das gesamte Reformpaket dafür sorgen, dass das Rentenniveau nicht geringer ausfällt als unter der bisherigen Gesetzeslage. Möglich wird das durch die erstmalige Einführung einer kapitalgedeckten gesetzlichen Rentenkomponente. Beginnend ab 2028 sähe die Kommission gern die schrittweise Einführung eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von zwei Prozentpunkten, zu entrichten „paritätisch“, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Geld soll dann in einen Staatsfonds oder in vergleichbare Angebote fließen und später als Rente ausgezahlt werden.
Stabilisierend auf die Einnahmen der Rentenversicherung soll die weitestgehende Abschaffung der beitragsfreien Mini- und der beitragsreduzierten Midijobs wirken. Einige weniger aufsehenerregende Vorschläge umfassen die Übertragung von Maßnahmen auch auf die Beamtenpensionen oder den Einbezug von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung.
Während viele journalistische Beobachter das Paket seither lobten, sind die Sozialpartner gespalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund etwa lehnt die Erhöhung des Renteneintrittsalters ab. Während aus dem Arbeitgeber-Dachverband BDA Lob kommt, macht man sich etwa beim katholischen Unternehmerverband BKU Sorgen über die Lohnnebenkosten. „Wer Minijobs in die Versicherungspflicht überführt, muss die zusätzliche Belastung der Betriebe an anderer Stelle ausgleichen“, heißt es in einem Statement zum Kommissionsbericht. Auch gehöre Kapitaldeckung „in private Verantwortung und in die betriebliche Altersversorgung, nicht in staatliche Hand“. Weniger kritisch war der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer. In einer Pressemitteilung heißt es unter anderem, die „Idee, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln und bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre moderat ansteigen zu lassen, scheint uns ein probates Mittel zu sein, um die finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu mildern.“ Gerade hier setzt im Übrigen der BKU mit weiterer Kritik an: Mit der Erhöhung reagiere die Politik „langsamer, als es die demografische Realität verlangt“.
Erstmal wird's noch teurer
Tatsächlich liegt wohl hier der Hase im Pfeffer: Während die Vorschläge inklusive Einführung einer Kapitaldeckung sicherlich in die richtige Richtung weisen und das Rentensystem wirklich langfristig stärken dürften, können sie, wie die Kommission selbst schreibt, keinen „kurzfristigen Kurswechsel“ bewerkstelligen. Denn: „Die für 2028 absehbare Beitragssatzsteigerung lässt sich auch durch ambitionierte Reformmaßnahmen kaum spürbar verändern, wenn nicht tiefgreifende Einschnitte bei den Leistungen sowie jüngsten rentenpolitischen Entscheidungen in Kauf genommen werden sollen“. Das aber war, wie es in der Einleitung heißt, auch gar nicht der Auftrag der Kommission. Stattdessen sollten – nachdem die Bundesregierung im vergangenen Herbst die Rentenfinanzen durch „Haltelinie“ und „Mütterrente III“ erst einmal saftig belastet hat – Vorschläge „für den Zeitraum nach 2031“ erarbeitet werden.
Der deutschen Volkswirtschaft hilft die Reform also zunächst nicht, im Gegenteil: Ab 2028 wird es durch die Zusatzbeiträge für die Kapitaldeckung noch teurer für Arbeitgeber und Beschäftigte. Treu bleibt die Kommission der Regierungslinie auch in der weitgehenden Verschonung der unter den Regierungswählern stark vertretenen Babyboomer. Spätestens wenn die Maßnahmen ab 2031 voll greifen, geht der geburtenstärkste Jahrgang, den Deutschland je hatte – 1964 – in Rente.
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