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Rentenreform: Eine gute Diskussionsgrundlage

Was der Vorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB) an den Vorschlägen der Rentenkommission positiv sieht und was nicht, schreibt er in einem Gastbeitrag.
Rentenreform
Foto: IMAGO/Lobeca/Ralf Homburg (www.imago-images.de) | „Die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente ist faktisch eine Erhöhung des Sozialversicherungsbeitrages von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Die Vorschläge der Rentenreformkommission sind eine gute Diskussionsgrundlage, aber kein „Gesamtkunstwerk, das man nur komplett oder gar nicht umsetzen könne“, wie Friedrich Merz der Auffassung ist. Das wird nicht den vielschichtigen Herausforderungen des Reformvorhabens gerecht und beachtet überdies nicht die Rolle des Bundestages als Gesetzgeber.

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Ziel muss eine zukunftsfähige Rente sein, die den Rentnern einen angemessenen Lebensabend sichert und die Beitragszahler nicht überfordert. Das bestehende Niveau muss gesichert bleiben, die Beiträge müssen so stabil wie möglich gehalten werden. Positiv an den Vorschlägen der Kommission ist vor allem, dass die Forderung nach einer Rente mit siebzig vom Tisch ist. Der Vorschlag, den Eintritt an die steigende Lebenserwartung anzupassen, ist durchaus ein akzeptabler Kompromiss.

Für den Erhalt des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie

Positiv ist, dass nicht die Forderung nach einem verpflichtenden Ehegatten-Rentensplitting anstelle der Witwenrente aufgegriffen wurde. Als CGB treten wir für den Erhalt des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie ein. Die Witwenrente ist eine wichtige Ausgestaltung. Kritisch zu sehen ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Dies würde Beschäftigte in körperlich besonders herausfordernden Berufen treffen. Es geht um den Respekt vor den Leistungen eines langen Berufslebens. Eine Anpassung der Altersgrenze für die Inanspruchnahme – für Jahrgänge nach 1964 mit 65 Jahren – an die steigende Lebenserwartung wäre ein überlegenswerter Kompromiss.

Die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente ist faktisch eine Erhöhung des Sozialversicherungsbeitrages von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Daher ist der Vorschlag kritisch zu sehen. Eine Kapitaldeckung beinhaltet nicht nur erhöhte Chancen, sondern auch erhöhte Risiken. Für Gering- und Niedrigverdiener stehen die entsprechend niedrigeren Effekte auf die Rentenhöhe nicht im rechten Verhältnis zu den Nettolohneinbußen, die mit dem Vorschlag der Kommission einhergehen würden. Den Niedrigverdienern ist mit einer Rentengarantie mehr geholfen, den anderen Arbeitnehmern mit einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.


Der Autor ist Vorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB).

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