Das 34-Punkte-Reformpaket der Bundesregierung ist durch – und geht nun in die parlamentarische Abstimmung. Kleinere Änderungen sind möglich. Der geforderte „große Wurf“ wird von vielen vermisst, das zeigten auch die ersten Reaktionen der Sozialpartner – und der Medien. Bei der Bewertung der Einzelmaßnahmen entscheidet wie immer die jeweilige Perspektive: zu wenig vom Guten (Steuererleichterungen), zu viel vom Schlechten (Einschränkung der Arbeitnehmerrechte, Ende des vorzeitigen Renteneintritts). Aber kann man von dieser Koalition tatsächlich erwarten, dass Christen und Sozialisten gemeinsam aus zwei verschiedenen Schnittbögen einen nahtlosen Reformrock schneidern?
Auch werden eine Menge Selbstverständlichkeiten als Frischfisch verkauft, obwohl sie längst politische Realität sind – oder sein sollten. Die Datenschutzgrundverordnung, nach der der Datenschutz auf ein Minimum reduziert werden soll – sie gibt es schon seit 2018 und folgt nur den Maßgaben der EU. Es gehört eine gewisse Chuzpe dazu, das als Teil eines Aktionspakets auszuweisen. Ebenso ist der Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen längst in Arbeit, der einen umfassenden Datenaustausch zwischen Behörden vorsieht. Und per Haftbefehl gesuchte oder unrechtmäßig in Deutschland aufhältige Personen sollen – zu Recht – keine Leistungen mehr erhalten.
Es geht also nicht nur um gerade erfundene „Ruckverordnungen“ und Gesetze, sondern auch um eine Leistungsschau: Hallo, wir tun was! Hier befindet sich die Koalition (Regierung) in der Rolle des alarmierten Angestellten, der für seinen mies gelaunten Arbeitgeber (Volk) plötzlich einen detaillierten Arbeitsnachweis in 34 Kapiteln abfassen soll.
Freiheitsräume
Auffällig ist, dass die Freiheitsräume des Reformpakets von niemandem gesehen werden. Natürlich kann jeder in Ruhestand gehen, wann er will – und etwas Geld angespart hat für ein Sabbatical in späten Jahren, wo es ja auch durchaus Sinn macht, arbeitsfrei und nachdenklich auf das Leben zu blicken. Auch kann jeder Arbeitgeber völlig frei entscheiden, ob er bei einem Fehltag ein Arztattest will oder nicht. Hier geht es um die Freitags/Montags-Krankheit, die man gern vorschiebt, um zum Auswärtsspiel seines Bundesligavereins zu fahren oder den Party-Brummschädel auszukurieren.
Ebenfalls zielt die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht auf ein generelles Vorgehen ab. Kein Arbeitgeber befristet fortlaufend ein Arbeitsverhältnis, wenn er einen guten Mitarbeiter halten will. Andererseits traut sich ein Mittelständler jetzt eher, bei unsicheren Zukunftsaussichten trotzdem eine Kraft einzustellen, die er gerade jetzt braucht – und später vielleicht behält, wenn der Laden weiter so läuft.
Es wird Zeit, dass wir – wie im Ansatz die Koalition – mehr in Freiheitsräumen denken und weniger in Regeln und Einschränkungen. Hier haben Union und SPD durchaus eine Tür aufgestoßen, durch die man gehen kann, statt meckernd außen vor zu bleiben, weil dieses und jenes wieder mal nicht passt.
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