Mehrere katholische Verbände haben das geplante Bundestariftreuegesetz grundsätzlich begrüßt, hoffen jedoch auf weitere Schritte zur Erhöhung der Tarifbindung. Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme vom 30. Oktober 2025 hervor, die vom Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), der katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands der Diözese Münster (kfd), dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sowie der Kolpinginitiative „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ veröffentlicht wurde. Das Bundestariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich zur Bezahlung ihrer Angestellten nach geltenden Tarifen verpflichten.
„Durch das Dahinschmelzen der Tarifbindung gerät die Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als eine der tragenden Säulen der Sozialen Marktwirtschaft ins Wanken. Sie hat uns über Jahrzehnte sozialen Frieden beschert. Überdies sind von den Unternehmen gleichermaßen anzuwendende Tarife eine wesentliche Voraussetzung für fairen Wettbewerb“, so Martin Nebeling, Vorsitzender des BKU. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf solle aber bezüglich Dokumentationspflichten noch weitreichendere Erleichterungen für die Unternehmer bieten, nach dem Motto „Stichprobenkontrolle statt Papierkram, den keiner liest.“ Hermann Hölscheidt von der KAB betonte, dass Minilöhne zu kleinen Renten und Armut führten. „Sozialleistungen des Staates sollen das nicht nachträglich reparieren müssen. Arbeit muss sich lohnen, durch gerechte und angemessene Löhne. Damit ist auch ein Abstand zu Sozialleistungen gewährleistet.“ Maria Terbeck von der kfd begrüßte die Bezahlung nach Tarifen als Maßnahme für Transparenz und geschlechtergerechte Bezahlung. ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp hob den Einfluss der im Niedriglohnsektor arbeitenden Bevölkerung auf künftige Wahlen hervor.
Derzeit arbeiten sieben Millionen Menschen im Niedriglohnsektor, zumeist ohne tarifliche Bindung. Laut Hochrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist die Tarifbindung von Unternehmen in den Jahren 2000 bis 2024 von knapp 44 auf knapp 24 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum nahm der Prozentsatz von Beschäftigten mit Tarifbindung von knapp 67 auf 48,5 Prozent ab. Das neue Gesetz soll diesem Trend entgegenwirken. Es gilt laut Entwurf erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro und nimmt öffentliche Aufträge für Verteidigung und Sicherheit sowie die Deckung von Bedarfen der Bundeswehr bewusst aus. Kontrolliert werden soll auf Verdacht. Der Regierungsentwurf stieß in Politik und bei Verbänden auf ein geteiltes Echo: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Vorschlag wegen zusätzlicher bürokratischer Belastungen ab. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen begrüßt das Anliegen der Tarifbindung, sieht aber konkrete Details wie die lediglich anlassbezogene Kontrolle und die Schwelle von 50.000 Euro sowie die grundsätzlich bis zum Jahr 2032 geltende Ausnahme für die Bundeswehr kritisch. Derzeit wird das Gesetz im Bundestag behandelt. Auch hierbei können noch Änderungen eingebracht werden. Ob und wie weit es zu solchen Anpassungen kommt, wird sich zeigen. (DT/tmue)
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