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Affäre Aiwanger: Ermittlungen gegen Ex-Lehrer

Es bestehe ein Anfangsverdacht der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen, so die Staatsanwaltschaft Regensburg.
Klassenraum
Foto: zhoujianwen via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Ermittlungen gegen einen früheren Lehrer von Hubert Aiwanger sollen nun klären, ob dieser eine Verletzung von Dienstgeheimnissen und Privatgeheimnissen begangen hat. Symbolbild: Schulklasse.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in der Flugblatt-Affäre um Bayerns Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) Ermittlungen gegen einen Ex-Lehrer von Aiwangers Schule eingeleitet, der den bayerischen Wirtschaftsminister zuvor schwer belastet hatte. Hierüber berichtete zuerst der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf das bayrische Kultusministerium.

Schwere Vorwürfe gegen pensionierten Lehrer

Es bestehe ein Anfangsverdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und Privatgeheimnissen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag mit. Grundsätzlich werde überprüft, ob sich der Mann durch ein mögliches „unbefugtes Offenbaren“ strafbar gemacht hat. Eingeleitet worden seien die Ermittlungen nach diversen Anzeigen infolge der Berichterstattung im Zusammenhang mit der sogenannten „Flugblatt-Affäre“: Der Lehrer soll das Flugblatt Ende der 1980er-Jahre an sich genommen und Jahrzehnte später beschlossen haben, den Inhalt an die Medien weiterzugeben, um Aiwanger politisch zu schaden.

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Ende August hatte die „Süddeutsche Zeitung“ mitten im Bayerischen Landtagswahlkamp über ein Flugblatt aus Aiwangers Schulzeit berichtet, in dem der Holocaust verharmlost wurde und Witze über das Konzentrationslager Auschwitz gemacht wurden. Zunächst stand der Vorwurf im Raum, Aiwanger selbst habe das Flugblatt verfasst – später gab sich allerdings Aiwangers Bruder als Verfasser des hetzerischen Flugblatts zu erkennen. Bayern-Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entschied sich im September, den Rücktrittsforderungen nicht zu folgen und Aiwanger im Amt zu lassen – und die Freien Wähler konnten am Wahlabend des 8. Oktobers Stimmengewinne verzeichnen. DT/sta

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