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AfD: Osterfest soll in Kirchen gefeiert werden

Nach einer Sondersitzung am 7. April hat die AfD-Bundestagsfraktion ein Papier vorgelegt, dass den Ostergottesdienst unter Sicherheitsauflagen gewährleisten soll.
Coronavirus  - Dom in Köln
Foto: Oliver Berg (dpa) | Die AfD reibt sich insbesondere an der Unverhältnismäßigkeit der Verordnung zu den Gottesdienstverboten. Im Bild: Der Kölner Dom, der nur noch für individuelle, betende Menschen geöffnet ist.

Die Bundestagsfraktion der AfD hat sich dafür ausgesprochen, dass Christen das Osterfest in den Kirchen gemeinsam begehen können. Das geht aus einem neuen Positionspapier hervor, das die Fraktion am Dienstag beschlossen hat. Darin heißt es: „Den christlichen Gemeinden ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, das Osterfest 2020 in den Kirchen zu feiern.“ Zu den Maßnahmen gehören Abstandsregeln, Mundschutz und die Einhaltung von Hygieneregeln.

Kirchenpolitischer Sprecher kritisiert komplettes Gottesdienstverbot

Volker Münz, der kirchenpolitische Sprecher der Fraktion, kritisierte das komplette Gottesdienstverbot und nahm Bezug auf Äußerungen des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm, der sich für die Beibehaltung des Verbots ausgesprochen hat. „Ich habe kein Verständnis für ein totales Gottesdienstverbot, welches es in unserem Land noch nicht einmal in Kriegszeiten und während der Diktaturen gegeben hat“, so Münz. „Es wäre die Aufgabe der Kirchenleitung gewesen, hier eine angemessene Lösung vorzuschlagen.“ 

In einer ähnlichen Weise äußerte sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch: „Ostern muss in unseren Kirchen gemeinsam gefeiert werden dürfen – und nicht nur als Videoübertragung. Natürlich unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln.“ Joachim Kuhs, Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzender der „Christen in der AfD“ begrüßte den Beschluss: „Feiern wir also Ostern, das Fest der Auferstehung – freudig, achtsam und geschützt – mit unseren Gemeinden in den Kirchen!“

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Auch Bundestag tagte mit Sicherheitsvorkehrungen

Einer der Mitinitiatoren des Papiers, Martin Hohmann, stellte heraus, dass auch der Bundestag mit Sicherheitsvorkehrungen tagen konnte. Das Gottesdienstverbot sei hingegen „von der praktischen Seite her völlig unverständlich“. Es verstoße gegen Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes und damit gegen das Recht „ungestörter Religionsausübung“. „Ein solches totales Verbot ist erstmals seit Bestehen der Christenheit in Deutschland erlassen worden“, so Hohmann. 

Die AfD reibt sich insbesondere an der Unverhältnismäßigkeit der Verordnung. So seien Baumärkte offen, die Kirchen aber zu. Das Positionspapier fordert eine „Normalisierungsstrategie“, die „den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen verhindert“.

DT/mga

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