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Propst will Freilichtmesse feiern

Der Propst des Instituts Sankt Philipp Neri will nach einer Klageabweisung in die nächste Instanz gehen und hält auch den Gang zum Bundesverfassungsgericht für möglich. Die Ostermesse will er im Garten des Instituts feiern – mit bis zu 20 Personen.
Klage gegen Gottesdienstverbote an Ostern
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Am Sonntag soll eine Freilichtmesse im Blumengarten des Instituts Sankt Philip Neri stattfinden. In Berlin können Anträge gestellt werden, die eine Versammlung von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel ermöglichen.

Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot von öffentlichen Messen bestätigt hat, kündigt der Propst des Instituts Sankt Philipp Neri an, die Ostermesse nicht ausfallen zu lassen. Am Sonntag soll stattdessen eine Freilichtmesse im Blumengarten des Instituts stattfinden. In Berlin können Anträge gestellt werden, die eine Versammlung von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel ermöglichen. Propst Gerald Goesche bestätigte der Tagespost telefonisch, dass er von dieser Option Gebrauch machen werde. Zusätzlich sehe er eine Kommunionsspende in Form der Mundkommunion vor. Dass die Handkommunion hygienischer sei, halte er für Ideologie.

Widerstreitende Grundrechte von Verfassungsrang

Der Verein „Freundeskreis St. Philipp Neri“ hatte Klage gegen das Gottesdienstverbot erhoben. Die gesundheitliche Sicherheit der Messbesucher sei wegen des Abstands und einer Reduzierung auf 50 Teilnehmer gegeben. Das Gericht bestätigte zwar den Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit, argumentierte aber mit den widerstreitenden Grundrechten von Verfassungsrang. Zum Schutz des Lebens sei das erlassene Verbot verhältnismäßig. Private Andachten und stille Einkehr sei in den Kirchen – wie auch in anderen Gotteshäusern – gewährleistet.

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Verein zeigt sich enttäuscht

Der Verein zeigte sich in einer Mitteilung enttäuscht über die Entscheidung. Goesche erklärte: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts stellt nicht nur einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit dar, sondern verletzt diese nachhaltig.“ Das Gericht billige diese nicht schrankenlos zu, sondern nur ein stilles Gebet. Ostern sei aber als höchstes Fest der Christenheit mehr als ein stilles Gebet. „Damit bestimmt der Staat de facto die Art und Weise der Religionsausübung. Dies steht ihm aber nicht zu.“ Der Verein kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen, dabei handelt es sich um das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. Goesche sagte gegenüber der Tagespost, dass auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen sei.

DT/mga

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Redaktion Institut St. Philipp Neri Religionsfreiheit

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