Der Vorschlag des Bonner Staatsrechtlers Christian Hillgruber, eine begrenzte Zahl von Gläubigen je nach Größe der Kirchengebäude zu öffentlichen Gottesdiensten zuzulassen, berührt zwei vernünftige Überlegungen zum Umgang mit dem Totalverbot von Gottesdiensten: Zum einen die Frage, ob die so genannten Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie verfassungskonform sind, zum anderen die realistische Einschätzung der Kirchenkreisen zu Gebote stehenden organisatorischen Möglichkeiten. Dass in Politik und Wirtschaft die ersten Wortmeldungen für einen Ausstieg aus dem Shutdown laut werden, darf auch vorsichtige Kirchenvertreter zum Nachdenken ermutigen.
Leitartikel
Der Vernunft eine Gasse
Ausstieg aus dem Shutdown braucht Pioniere. Warum die Kirche mit öffentlichen Eucharistiefeiern nicht zu zögern braucht.