Ab heute sind im australischen Hauptstadtterritorium (ACT) alle Bürger dazu verpflichtet, den staatlichen Behörden zu melden, wenn sie von Missbrauchsvorwürfen erfahren. Das neue Gesetz gilt auch für Priester. Diese müssten somit das Beichtgeheimnis verletzen, wenn sich ihnen Missbrauchstäter im Beichtstuhl offenbarten. Eine Missachtung soll mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Erzbischof von Canberra: Priester werden Beichtgeheimnis nicht verletzen
Christopher Prowse, Erzbischof von Canberra und Goulburn, kritisierte die neue Gesetzeslage deutlich. Sexueller Missbrauch sei zwar sowohl ein Verbrechen wie auch eine Sünde, jedoch sei es nicht die Aufgabe der Kirche, sich mit Verbrechen zu befassen, äußerte er sich in einer Erklärung zu dem neuen Gesetz.
„Die staatlichen Behörden kümmern sich um Verbrechen und Bestrafung, die Glaubensgemeinschaften um Sünde und Vergebung, Unterstützung und Heilung“, so Erzbischof Prowse. Sollte im Rahmen der Beichte ein bisher noch nicht gemeldeter Missbrauchsfall aufgedeckt werden, so würden Priester allerdings versuchen, die geständige Person zu ermutigen, sich bei den Behörden zu melden.
Bewusstseinswandel in der Gesellschaft beim Thema Missbrauch
Grundsätzlich lobte Prowse das neue Gesetz. Es trage dazu bei, Kindesmissbrauch in Institutionen wie in der gesamten Gesellschaft aufzudecken. Zudem sei in der Gesellschaft bereits ein Bewusstseinswandel zu spüren, so der Erzbischof weiter. Daher werde es wohl kaum nötig sein, dass Priester das Beichtgeheimnis verletzen müssten. Kritikern gegenüber versicherte er, dass die Kirche beim Thema sexuellen Missbrauchs aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt habe.
DT/mlu
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