Das Freiburger Missbrauchsgutachten hat einmal mehr gezeigt: Der Schutz der Institution Kirche und des Priesterstandes hatte die höchste Priorität beim Umgang mit Straftaten und Straftätern aus dem Klerus. Nicht nur die Opfer, auch das Recht blieb dabei auf der Strecke. Schlimmer noch: Es wurde gnadenlos missachtet. Selbst die Verschärfung der Vorgaben durch Papst Benedikt XVI. führte nicht zu einer Veränderung des Verhaltens des Freiburger Episkopats. Dass die Glaubenskongregation nicht auf die ausbleibenden Meldungen aus dem Erzbistum Freiburg reagierte, dürfte mit der knappen Personaldecke zusammenhängen.
Freiburger Bistumsleitung ignorierte römische Vorgaben
Die nicht erfolgte Missbrauchsbekämpfung in Freiburg zeigt ein „Vollbild der Vertuschung“.
