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§ 219a: Kein X für ein U

Die Zivilgesellschaft lässt sich kein X für ein U vormachen. 102 000 vorgeburtliche Kindstötungen und eine verurteilte Ärztin sprechen eine klare Sprache. Von Stefan Rehder

Dass sich der Paragraf 219a noch immer im Strafgesetzbuch finden lässt, versteht sich nicht von selbst. Seit mehr als sechs Monaten steht das Werbeverbot für Abtreibungen, das zuvor ein „medial und praktisch verborgenes Leben führte“ (Thomas Fischer), unter Dauerbeschuss. Kaum eine Woche vergeht, in der die Abtreibungslobby nicht ein neues Geschütz in Stellung bringt. Offene Briefe, Petitionen, Unterschriftenaktionen et cetera erfreuen sich dabei der freundlichen Unterstützung eilfertiger Medien.

Zur Erinnerung: Noch vor der Verkündigung des Urteils, mit dem das Amtsgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a StGB zur Zahlung einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilte, hatte die Linksfraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der dessen Streichung vorsieht. Weil auch SPD und Grüne danach trachten, sich des Paragrafen zu entledigen und die FDP inzwischen klargestellt hat, dass ihr dessen ersatzlose Streichung erträglicher erscheint als sein unveränderter Erhalt, gäbe es dafür auch eine Mehrheit im Parlament. Dass diese bisher nicht sticht, hat mehrere Gründe. Die SPD fürchtet das Ende der Koalition, wenn sie mit der Opposition stimmt. Zu Recht: CDU und CSU sind nach desaströsen Verlusten bei der letzten Bundestagswahl (minus 8,6 Prozent) und vor der Landtagswahl in Bayern erkennbar bemüht, Rücksicht auf verbliebene Stammwähler zu nehmen. Dies umso mehr, als sich der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe Jüsten, der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm und ZdK-Präsident Sternberg frühzeitig für den Erhalt des Werbeverbots stark machten. Dass sich nun auch der 121. Deutsche Ärztetag gegen den Wegfall des Paragrafen aussprach und für die Errichtung eines Informationsportals im Internet plädiert, zeigt: Die Zivilgesellschaft lässt sich kein X für ein U vormachen. 102 000 vorgeburtliche Kindstötungen und eine verurteilte Ärztin, die darum geradezu bettelte, sprechen eine klare Sprache: Ein Informationsdefizit für abtreibungswillige Frauen gibt es so wenig wie Rechtsunsicherheit für Ärzte.

Themen & Autoren
CDU CSU Deutscher Bundestag FDP Landtagswahlen in Bayern SPD Schwangerschaftsabbruch Thomas Fischer

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