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Vom Lebensschutz-Verein zum Lebensschutz-Problem?

Äußerungen zu Spätabtreibungen und Kooperationen mit Organisationen, die kein christliches Menschenbild vertreten: Die Entwicklung des Vereins verdient eine genaue Betrachtung.
Foetus
Foto: Imago/Becker&Bredel | Der Fötus zur freien Verfügung? Heute verteidigt der Verein „donum vitae“ – lateinisch für „Geschenk des Lebens“ – den rechtlichen Status quo zur Abtreibung und unterhält Verbindungen in den Bereich der ...

Glücklicherweise sind wir hier in Aachen gut versorgt mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bis hin zu Spätabbrüchen.“ So wird die Aachener donum vitae-Beratungsstelle in einem im Mai 2026 erschienenen Beitrag des WDR mit dem Titel „Großteil der Abtreibungen in NRW findet nicht in Unikliniken statt“ zitiert. Wie passt das zum vollständigen Namen des Trägervereins? Der lautet seit über 25 Jahren: „donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V.“

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Donum vitae wurde 1999 von katholischen Laien gegründet, nachdem die katholischen Bistümer auf Veranlassung Johannes Pauls II. aus der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen waren, die mit der Ausstellung des zur straffreien Abtreibung berechtigenden Beratungsscheins verbunden ist. Die Vereinsgründer waren der Ansicht, dass eine verpflichtende, ergebnisoffene, aber zielgerichtete Beratung die beste Möglichkeit sei, um Frauen im Konflikt zu erreichen und ungeborene Kinder zu schützen – auch wenn damit die Beratungsscheinvergabe verbunden ist. 

Einzigartige Erfolgsgeschichte?

Beim Festakt zum 25-jährigen Bestehen von donum vitae im Jahr 2024 stellten Redner die Geschichte des Vereins als einzigartige Erfolgsgeschichte dar, allen voran ihr Bundesvorsitzender Olaf Tyllack in seiner Begrüßungsrede: „Aus einem zarten Pflänzlein mit höchst unsicheren Aussichten, überhaupt zu überleben, ist heute ein Verband mit mehr als zweihundert Standorten in Deutschland geworden.“ Seine Aussage verweist auf ein typisches Organisationsproblem, denn nicht allein die Größe einer Institution bestimmt ihren Erfolg, sondern die Übereinstimmung mit ihren zentralen Anliegen und Zielen, in diesem Fall dem Schutz des menschlichen Lebens und, wie auf der Webseite von donum vitae beschrieben, ihrem Einsatz für eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft. Aus der Organisationssoziologie ist bekannt, dass Organisationen immer nach Wachstum und Dauerhaftigkeit streben und dabei nicht selten ihr eigentliches Anliegen aus den Augen verlieren. 

Wird das namengebende Vereinsanliegen, die Förderung des Lebensschutzes, erreicht? Um das zu überprüfen, müsste man wissen, wie viele Schwangere durch eine Beratung bei donum vitae zum Verzicht auf eine Abtreibung bewegt werden konnten, wie viele die Beratung von vornherein nicht mit dem Ziel der Abtreibung, sondern der materiellen Hilfe in Anspruch nahmen und ob Beratung mit Beratungsschein mehr Abtreibungen verhindern konnte als ohne. Doch diese Fragen lassen sich derzeit objektiv kaum beantworten.

Was jedoch überprüft werden kann, ist die Frage, die Johannes Paul II. bewegte, als er der deutschen Kirche das Ausstellen der Beratungsscheine untersagte, nämlich: Ob die Beratungspraxis katholischer Einrichtungen die kirchliche Position in Bezug auf die Heiligkeit des menschlichen Lebens und der Wertschätzung von Ehe und Familie zur Geltung bringt – oder nicht. 

Hier ist zunächst festzustellen, dass die Abweichung gegenüber den römischen Weisungen, für die der Verein von Anfang an steht, und die Unterstützung durch Teile des deutschen Episkopats zu einer Spaltung der katholischen Kirche in Deutschland beigetragen haben. Die Botschaft einer Kirche, die nicht mit einer Stimme spricht, dringt per se weniger gut durch. Weiterhin fällt auf, dass donum vitae seinen Fokus im Laufe der Zeit erweitert hat.

Engagement in der „Kinderwunschbehandlung“

Heute engagiert sich der Verein neben Schwangerenberatung auch im Bereich der sogenannten „Kinderwunschbehandlung“, also der Reproduktionsmedizin, und bietet sexualpädagogische Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche nach umstrittenen Grundsätzen an: Das auf der Website von donum vitae abrufbare „Konzept für Sexualpädagogik“ von 2020 bezieht sich auf das christliche Menschenbild, das Schwangerschaftskonfliktgesetz und auf die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellten „Standards für Sexualaufklärung in Europa“ aus dem Jahr 2011.

Die WHO-Standards definieren Sexualität wie folgt: „Die menschliche Sexualität ist ein natürlicher Teil der menschlichen Entwicklung in jeder Lebensphase (…)“, also von Geburt an. In einer Matrix wird beschrieben, „was in einem bestimmten Alter vermittelt werden soll“: Im Alter von 0–4 Jahren geht es bereits um frühkindliche Masturbation und lustvolle Erfahrungen, bei 4–6-Jährigen um gleichgeschlechtliche Beziehungen und Anerkennung von Vielfalt, bei 6–9-Jährigen um ein Verständnis für akzeptablen Sex und sexuelle Rechte von Kindern, bei 9–12-Jährigen um sexuelle Rechte laut Definitionen von IPPF (International Planned Parenthood Federation) und WAS (World Association for Sexual Health), bei 12–15-Jährigen um Schwangerschaften auch bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen und ab 15 Jahren um Abtreibung, Leihmutterschaft und „Designerbabys“.

Im Literaturverzeichnis der WHO-Standards wird die IPPF, laut Eigendefinition der weltweit größte Dachverband für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, dem über 100 Abtreibungsorganisationen angehören, allein zwölfmal aufgeführt. Außerdem finden sich dort zahlreiche andere Institutionen, die sich für ein Recht auf Abtreibung stark machen, etwa pro familia, SIECUS, Sexuelle Gesundheit Schweiz oder das International Centre for Reproductive Health.
Laut WHO-Standards beginnt Sexualaufklärung „in der frühen Kindheit“. Kritiker wie Thibault Kerlirzin werfen ihnen daher die Frühsexualisierung von Kindern vor, die Pädokriminellen zugutekomme, welche damit die Bedingungen für sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern schaffen wollten.

Sexuelle Bildungsangebote

Den Standards bescheinigt Kerlirzin in diesem Bereich einen aktiv vorantreibenden Ansatz, der Fragen aufwerfe. Kleinkinder würden durch einschlägige sexuelle Bildungsangebote an sexuelle und übergriffige Handlungen herangeführt, die sie dann für normal hielten. Tatsächlich finden sich im Literaturverzeichnis der WHO-Standards Autoren, die sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern verharmlosen, etwa Theo Sandfort, der 1991 einen Fachaufsatz als erster Autor im Journal of Homosexuality mit dem Titel „Man-Boy Relationships“ veröffentlichte, in dem homosexuelle Beziehungen zwischen Männern und Jungen als normal relativiert werden: „Indem die Sozialwissenschaften diese Beziehungen ausschließlich als eine Form des sexuellen Missbrauchs untersuchen, haben sie unseren Blick auf dieses Thema eingeengt. (…) Die Autoren betrachten Beziehungen zwischen Männern und Jungen nicht zwangsläufig als pathologisch.“ Oder Uwe Sielert, Begründer der Sexualpädagogik der Vielfalt, der in seiner im Jahr 2005 erschienenen „Einführung in die Sexualpädagogik“ schrieb: „Kinder entdecken diese Lust selbstverständlich an sich selbst, wenn sie auch zuvor von den Eltern lustvoll gestreichelt werden; wenn sie gar nicht wissen, was Lust ist, werden auch sexuelle Spielereien fehlen.“ 

Auch abtreibungsfördernde Organisationen unterzeichneten

Passend dazu findet sich die Unterschrift des donum-vitae-Bundesverbands in der Erstunterzeichnerliste einer Stellungnahme der von Sielert mitgegründeten Gesellschaft für Sexualpädagogik (gsp) aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Für eine starke sexuelle Bildung: Schutz, Aufklärung und Menschenrechte sichern.“ Die Stellungnahme der gsp spricht unter anderem von „sexuellen und reproduktiven Menschenrechten“ – ein Begriff, unter dem Praktiken wie Abtreibung, künstliche Befruchtung, Samen- und Eizellspende sowie Leihmutterschaft verhandelt werden. Neben donum vitae sind auf der Erstunterzeichnerliste zahlreiche abtreibungsfördernde Organisationen gelistet, etwa pro familia oder Doctors for Choice. 

Die Position von donum vitae zur Abtreibung ist heute die der Verteidigung des rechtlichen Status quo in Deutschland. Auch Forderungen nach einer verbesserten Kostenübernahme der Abtreibung durch die Krankenkassen beurteilt der Verein heute positiv. Fachkräfte von donum vitae nahmen laut pro familia-Jahresbericht 2024 an den Webinaren zu sexueller Bildung und Schwangerenberatung des Abtreibungsanbieters teil. 

Schild Donum Vitae
Foto: Imago/Ecomedia/Robert Fishman | Der Verein „donum vitae“ wurde 1999 von katholischen Laien gegründet, mit der Überzeugung, ungeborene Kinder am besten durch eine ergebnisoffene, aber zielgerichtete Beratung zu schützen – auch wenn der zur ...

Im Bereich der Reproduktionsmedizin arbeitet donum vitae mit dem „Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Europa“ zusammen, welches einschlägige Fortbildungsveranstaltungen für das Beratungspersonal von donum vitae anbietet und diese zertifiziert. Das Beratungsnetzwerk vermittelt in seinen Leitlinien ein positives Bild reproduktionsmedizinischer Techniken wie Samen- oder Eizellspende und plädiert für ergebnisoffene Beratung auch hinsichtlich reproduktionsmedizinischer Maßnahmen im Ausland, die in der Bundesrepublik (noch) verboten sind.

Vertreten auf „Wish for a Baby“-Messe 

Die Teilnahme an Fortbildungen im Bereich der Reproduktionsmedizin lässt für sich genommen noch keinen Schluss auf eine Zustimmung zu den dort vertretenen Positionen zu. Für eine Zustimmung spricht jedoch, dass donum vitae NRW als Unterstützer auf der „Wish for a Baby“-Messe vertreten war, die im März 2026 in Berlin stattfand. Dort wurden von ausländischen Anbietern Reproduktionsdienstleistungen wie die in Deutschland untersagte Leihmutterschaft beworben.

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Eine Bitte um Stellungnahme zu den Entwicklungen des Vereins an den Bundesvorsitzenden von donum vitae, Olaf Tyllack, blieb unbeantwortet.
Bei donum vitae begann alles mit einer Folgenabschätzung, die im Rahmen guter Handlungen an sich nicht verwerflich wäre. Doch das gleichnamige Schreiben „Donum vitae“ der Glaubenskongregation betonte bereits 1987: Abtreibung oder Praktiken der Reproduktionsmedizin wie Samen- und Eizellspende, künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft sind moralisch niemals zu rechtfertigen. In dieser Hinsicht spielt die Organisation donum vitae der „Kultur des Todes“ in die Hände, vor der Johannes Paul II. in der Enzyklika „Evangelium vitae“ schon vor langer Zeit warnte.


Die Autorin ist Sozialwissenschaftlerin, Sozialpädagogin und freie Journalistin.

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Themen & Autoren
Susanne Hartfiel Evangelium Johannes Paul II. Katholische Kirche Leihmutterschaft

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