Es ist ein Fall, der weit über Spaniens Grenzen hinaus aufhorchen lässt: Die 25-jährige Spanierin Noelia Castillo Ramos soll am heutigen Donnerstag durch assistierten Suizid sterben. Zwei Jahre hat sie gerichtlich dafür gekämpft. Wie das österreichische Boulevard-Onlinemedium „express.at" berichtet, tat ihr Vater alles, um den Tod zu verhindern – erfolglos. Katalanische Gerichte bestätigten Ramos' Anspruch auf den Tod und entschieden, dass sie dafür nicht die Zustimmung des Vaters benötige. Auch der Oberste Gerichtshof Spaniens sah keine „Verletzung eines Grundrechts" vorliegen. Zuletzt lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag eine vorläufige Aussetzung des Verfahrens ab.
In sozialen Medien wird der Fall intensiv diskutiert. Der mexikanische Schauspieler Eduardo Verástegui rief dazu auf, vor einem Krankenhaus in Barcelona zu beten. Zudem verbreitete sich ein Video, in dem die Mutter der jungen Frau sie ermutigt, weiterzuleben und Unterstützung anbietet. Sie würde keine Mühen und Kosten scheuen, ihr zu helfen, um aus der Krise heraus- und physisch und psychisch wieder auf die Beine zu kommen. Doch für Ramos ist der Fall klar: Sie will sterben. In einem Interview mit dem spanischen Fernsehprogramm „Y ahora Sonsoles" auf Antena 3 sagte sie: „Niemand in meiner Familie ist dafür, aber das Glück eines Vaters darf nicht über dem seiner Tochter oder über deren Leben stehen." Sie wolle „einfach in Frieden gehen und aufhören zu leiden".
Wie Ramos' Leidensweg begann
Ramos' Leidensweg hatte mit der Scheidung ihrer Eltern begonnen. Laut „express.at" litt sie unter psychischen Problemen und kam in eine Einrichtung, in der sie von einer Gruppe junger Männer brutal vergewaltigt wurde. Daraufhin sprang sie am 4. Oktober 2022 aus dem fünften Stock. Seitdem ist sie querschnittsgelähmt – das Rückenmark ist irreversibel beschädigt. Die junge Frau leidet unter starken Nervenschmerzen und Inkontinenz, außerdem unter schweren Depressionen.
Im Antena-3-Interview beschrieb Ramos ihr Leiden folgendermaßen: „Ich habe mich immer allein gefühlt, schon bevor ich die Euthanasie beantragte sah ich meine Welt sehr dunkel. Ich habe zu nichts Lust – weder auszugehen, noch zu essen, noch irgendetwas zu tun. Und Schlafen fällt mir sehr schwer, dazu kommen Rückenschmerzen und Schmerzen in den Beinen." 2024 beantragte sie die aktive Sterbehilfe. Spanien hatte 2021 als viertes europäisches Land aktive Sterbehilfe legalisiert.
„Das ist der falsche Weg"
Johannes Hartl, Gründer des Gebetshauses Augsburg, kommentierte den Fall sichtlich bewegt in einem Kurzvideo auf Instagram: Ramos beim Sterben zu helfen, damit sie nicht mehr leiden müsse, wirke „auf den ersten Blick so barmherzig" – aber worauf es hinauslaufe, sei die Normalisierung einer Haltung, die Menschen nicht wirklich Hilfe, Heilung oder Trost anbiete, sondern den Tod. Sein Fazit war zugleich ein Appell: „Europa. Das ist der falsche Weg."
Hartl kritisiert, dass der spanische Staat ihr als Hilfe den Tod anbiete, während das Problem der Gruppenvergewaltigungen ungelöst bleibe. Was Ramos gebraucht hätte, sei etwas anderes gewesen als eine „Todesspritze", nämlich „die Botschaft, dass sie geliebt ist, dass sie wertvoll ist, dass es einen Gott gibt, der sie erschaffen hat" und dass ihre Würde nicht dadurch genommen worden sei, „dass böse Menschen sich an ihr versündigt haben". Sie hätte Heilung für ihr Herz gebraucht und Menschen, die ihr von Gottes bedingungsloser Liebe erzählen, „die ihrem Leben einen Sinn gibt".
Christliche Anwälte scheitern an allen Instanzen
Ramos' Vater kämpfte zwei Jahre gegen den assistierten Tod und scheiterte an allen Instanzen. Er holte sich Unterstützung bei der Stiftung „Abogados Cristianos", einem Zusammenschluss christlicher Anwälte, der immer wieder Einspruch erhob und den Eingriff so mehrfach verzögern konnte – verhindern konnte er ihn nicht. Die Stiftung hatte zuletzt beim zuständigen Strafgericht beantragt, Ramos vor der Euthanasie zu einer psychologischen und psychiatrischen Behandlung zu verpflichten, berichtete die spanische katholische Nachrichtenplattform „infocatolica".
Ihr Argument: Bereits vor dem Suizidversuch habe sie eine anerkannte Behinderung von 67 Prozent aufgrund einer psychischen Erkrankung gehabt; nach dem Suizidversuch sei dieser Wert lediglich auf 74 Prozent angestiegen. „Das belegt, dass das eigentliche Problem psychiatrischer Natur ist", erklärte die Stiftung. Ramos befinde sich aber in keinerlei psychologischer oder psychiatrischer Behandlung. Die Stiftung kritisiert: „Der Suizid wird angeboten, ohne dass zuvor eine Heilung versucht wurde." Es könne „nicht von einer vollkommen freien Entscheidung gesprochen werden", sondern von einem System, „das den Tod ermöglicht, ohne zuvor alle Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben". Ramos' Beispiel könnte „einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen".
Wird die Euthanasie durchgeführt, will „Abogados Cristianos" gesetzliche Änderungen anstoßen. Das derzeitige Gesetz schreibe keine psychiatrische Pflichtbehandlung vor und lässt den Gerichten damit keinen Hebel, einen solchen Fall zu stoppen.
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