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UK: Gericht verhindert Zwangsabtreibung

Eine geistig zurückgebliebene Frau in Großbritannien muss ihr Kind nun doch nicht abtreiben lassen. Zuvor hatten Befürworter und Gegner einer Zwangsabtreibung darüber gestritten, welche Entscheidung im besten Interesse der Betroffenen sei.
Geistig Behinderte muss Kind wohl nicht abtreiben
Foto: Pawel Opaska (126037948) | Britischen Medienberichten zufolge äußerten sich die Richter am Berufungsgericht noch nicht detailliert zu ihrer Entscheidung, sprachen jedoch von einem „einzigartigen“ Fall.

In Großbritannien sorgt zurzeit der Fall einer Schwangeren mit geistiger Behinderung für Aufregung. Nachdem ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener in London zunächst entschieden hatte, dass die geistig zurückgebliebene Frau, die sich in der 22. Schwangerschaftswoche befindet, ihr Kind abtreiben lassen müsse, hat ein ein Berufungsgericht das Urteil nun aufgehoben.

Mutter der Schwangeren lehnt Abtreibung aufgrund ihres Glaubens ab

Britischen Medienberichten zufolge äußerten sich die Richter noch nicht detailliert zu ihrer Entscheidung, sprachen jedoch von einem „einzigartigen“ Fall. Eine Begründung solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Richterin am Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener hatte zuvor erklärt, eine Zwangsabtreibung sei „im besten Interesse“ der Schwangeren. Diese hatte das Kind jedoch behalten wollen. Auch ihre Mutter sowie ein sozialer Betreuer waren gegen eine Abtreibung, die Mutter aufgrund ihres katholischen Glaubens.

Die zuständigen Ärzte hatten argumentiert, dass sowohl eine natürliche Geburt wie auch ein Kaiserschnitt der mentalen Verfassung der Schwangeren massiv schaden könnten. Die Schwangere, über deren Identität nichts bekannt ist, soll sich auf dem mentalen Stand einer Neunjährigen befinden und bei ihrer Mutter wohnen. Diese habe angeboten, sich nach der Geburt um das Baby zu kümmern. Wer der Vater des Kindes ist, ist offenbar unklar. Die Polizei untersucht die Umstände, wie es zur Schwangerschaft der geistig zurückgebliebenen Frau kam. Britischen Medien zufolge soll die Schwangere in den Zwanzigern und von nigerianischer Herkunft sein.

"Eine Frau gegen ihren Willen und
den ihrer nächsten Familie zur Abtreibung
zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte,
ganz zu schweigen vom Lebensrecht
des ungeborenen Kindes"
Weihbischof John Sherrington

Mehr als 75 000 Menschen hatten sich in einer Online-Petition gegen das ursprüngliche Gerichtsurteil ausgesprochen. Und auch die katholischen Bischöfe Großbritanniens äußerten sich zu dem Fall. „Eine Frau gegen ihren Willen und den ihrer nächsten Familie zur Abtreibung zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte, ganz zu schweigen vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einer Familie, die angekündigt hatte, für dieses Kind sorgen zu wollen“, erklärte der für Lebensschutzfragen zuständige Weihbischof John Sherrington im Namen der Bischöfe von England und Wales.

DT/mlu

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Maximilian Lutz Bischof Lebensrechtsbewegung Schwangerschaftsabbruch

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