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Kommentar um "5 vor 12": Die Lehrunterschiede sind zu gewichtig

Die Glaubenskongregation reagiert mit einem deutlichen Schreiben auf Bestrebungen eine Mahlgemeinschaft einzuführen. Das Ökumenepapier relativiert wesentliche Unterschiede in der Lehre.
Bischof Georg Bätzing, DBK-Vorsitzender
Foto: Michael Debets via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing wurde in Fragen der Ökumene von der Glaubenskongregation korrigiert.

Am kommenden Dienstag beginnt in Fulda die Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe. Die Oberhirten hätten dort einem Fahrplan folgen sollen. Er versprach nichts Geringeres als die Überwindung der Kirchenspaltung. Höhepunkt des Synodalen Weges sollte der Ökumenische Kirchentag in Frankfurt 2021 sein auf dem Katholiken, Lutheraner und Reformierte sich wechselseitig zur Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie einladen. Grundlage dafür sollte das Gutachten „Gemeinsam am Tisch des Herrn” eines ökumenischen Arbeitskreises sein. Es kommt zu dem Schluss, es gäbe keine theologischen Gründe mehr, die eine Teilnahme von Protestanten an der Messfeier ausschließen würden. Eine Einladung der Protestanten an die Katholiken zur Teilnahme am Abendmahl besteht schon lange, Katholiken können sie bisher nur unter Missachtung der Glaubenslehre ihrer Kirche annehmen. Mit unterzeichnet und mit erarbeitet hat das Konsenspapier auch Bischof Bätzing

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Mahlgemeinschaft angekündigt

Anfang September hat er bei seinem Antrittsbesuch als Vorsitzender der Bischofskonferenzen bei der Kanzlerin obigen Fahrplan preisgegeben: Es werde, laut KNA, auf dem Ökumenischen Kirchentag eine konfessionsübergreifende liturgische Mahlgemeinschaft geben, die sich an einem Konsenspapier evangelischer und katholischer Theologen orientiere. Es hat aber weder eine abschließende Diskussion des Papiers unter den Bischöfen, geschweige denn eine Beschlussfassung gegeben. 

Theologisch ungenügend

Starker Widerspruch bei der ersten Vorlage des Papiers auf der Frühjahrskonferenz hatte bereits zu einer Änderung der Strategie geführt, die so im Papier nicht ausgesprochen war: Wenn ein Katholik den Aussagen des Papiers zustimme, solle er sich auf sein Gewissen berufen und am evangelischen Abendmahl teilnehmen, „weil das Gewissen bindet, selbst wenn die Argumentation nicht stichhaltig sein sollte.” So empfohlen vom Mitverfasser und Berater der Bischöfe, Thomas Söding. Nun wurde die Glaubenskongregation aufgeschreckt und hat Einspruch erhoben: Unverzichtbare Glaubenswahrheiten wie die Realpräsenz Christi, der Opfercharakter der Messe, das Weiheamt, der Zusammenhang von Taufe, Eucharistie und Kirchengemeinschaft sowie die eucharistische Kirchenlehre des Konzils würden im Papier nur sehr ungenügend behandelt. 

Deutliches Wort aus Rom

Darum lautet das Fazit der Glaubenskongregation: „Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Eucharistie derzeit ausschließen.” Auch wurde die Sprengkraft der Argumentation mit dem Gewissen erkannt: Das Papier „kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über ein Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.” Der Nuntius hat jedem Bischof diese Stellungnahme zugestellt. Wird auch in dieser Frage, in der es um das sakramentale Wesen der Kirche geht, die Antwort der meisten Bischöfe in Ignorieren bestehen? Dadurch würden die bereits bestehenden innerkirchlichen Brüche vertieft und der Einheit des Leibes Christ unabsehbarer Schaden zugefügt. Die katholische Kirche stimmt mit den orthodoxen Kirchen überein, dass nur die Eucharistie empfangen kann, wer ihren ganzen Glauben daran teilt.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Schreiben der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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Michael Karger Bischof Bischofskonferenz Evangelische Kirche Georg Bätzing Jesus Christus Katholikinnen und Katholiken Päpstlicher Botschafter Ökumenischer Kirchentag

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