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Kirchenrechtler: Schwer vorstellbar, dass der Papst den Vorstellungen Bischof Bätzings entspricht

Ausnahmerecht für Deutschland? Im Interview mit der Tagespost nimmt der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB zur Frage Stellung, ob über ein Indult des Papstes, die Weihe von Frauen zu Diakoninnen ermöglicht werden könnte.
Bischof Georg Bätzing, der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz
Foto: Andreas Arnold (dpa) | Der Limburger Bischof Georg Bätzing, neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hält es für denkbar, die Weihe von Frauen zu Diakoninnen über ein päpstliches Indult zu ermöglichen.

Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB wendet sich gegen Erwartungen, Papst Franziskus könne Frauen durch ein sogenanntes Indult zum Amt der Diakonin zulassen. Dieses Modell hält der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing, für nicht ausgeschlossen. Im WDR5 hatte Bätzing am Sonntag erklärt, ein Indult - Gnadenerweis der kirchlichen Autorität - könne als ein Beschluss am Ende des Reformdialogs Synodaler Weg innerhalb der katholischen Kirche stehen und dann nach Rom "transportiert" werden.

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Keine sachliche Begründung für deutsches Ausnahmerecht

Gegenüber der Tagespost äußerte Haering, der in München Kirchenrecht lehrt: „Ein Indult schafft ein Ausnahmerecht, das personale oder regionale Geltung besitzt“. Es handele sich also um eine spezielle Form des Privilegs, das angesichts besonderer Umstände gewährt werde – in der Regel auf begrenzte Zeit. Wörtlich stellte Haering fest: „Man kann sich schwer vorstellen, dass der Papst den Vorstellungen Bischof Bätzings entspricht und solches Ausnahmerecht für Deutschland schafft. Eine nachdrückliche Forderung des Frauendiakonats bietet keine sachliche Begründung für eine solche Maßnahme, ganz abgesehen von den dogmatisch-sakramentalen Aspekten der Frage.“

DT/reg

Den vollständigen Beitrag mit den Äußerungen des Münchner Kirchenrechtlers Stephan Haering OSB lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost. Holen Sie sich das ePaper dieser Ausgabe

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