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Kirchenrechtler Haering kritisiert Ausdruck „Geistermessen“

Auch die Feier der Messe, die ein Priester allein vollziehe, sei stets eine Feier in der geistlichen Communio der Kirche, so der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering. Kirchliche Autoritäten mahnt er dazu, die staatlichen Regelungen zu beachten – sieht aber gewissen Spielraum.
Leere Kirchen wegen Coronavirus
Foto: Ross D. Franklin (AP) | Die kirchlichen Autoritäten mahnt Haering grundsätzlich dazu, die von den staatlichen Behörden erlassenen Regelungen zu beachten.

Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering hat den Ausdruck „Geistermessen“ für die derzeit angesichts der Coronavirus-Pandemie stattfindenden liturgischen Feiern ohne anwesende Gläubige als „töricht“ bezeichnet. Auch die Feier der Messe, die ein Priester allein vollziehe, sei stets eine Feier in der geistlichen Communio der Kirche – und in Anbetracht der derzeitigen Umstände gerechtfertigt. So äußert sich Haering im Gespräch mit der Tagespost.

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Aussetzung öffentlicher Gottesdienste gerechtfertigt

Die Anweisung der Österreichischen Bischofskonferenz, dass zu den Feiern des Palmsonntags und des österlichen Triduums nur vier Gläubige zugelassen werden dürften, „die gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören“, verteidigt der Kirchenrechtler. Die Regelung der Bischöfe ziele nicht darauf ab, bestimmte Personengruppen von den liturgischen Feiern auszuschließen, „sondern will diese zentralen Gottesdienste des Kirchenjahrs als gemeinschaftliche Feiern ermöglichen, wenn auch in reduzierter Form“.

Die kirchlichen Autoritäten mahnt Haering grundsätzlich dazu, die von den staatlichen Behörden erlassenen Regelungen zu beachten. Gottesdienste, die von vielen Menschen besucht würden, könnten leicht zum Anlass einer Übertragung des Coronavirus werden, so der 60-Jährige. „Daher ist eine Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste gerechtfertigt.“

Ausnahme bei Sakramentenspendung für Schwerkranke und Sterbende

Gleichzeitig sieht Haering einen gewissen Spielraum, etwa was die Feier von Gottesdiensten mit einer begrenzten Zahl von Gläubigen angeht, die den gebotenen räumlichen Abstand einhielten. Man solle darauf achten, dass Gläubige nicht länger als unbedingt notwendig Gottesdienst und Sakramente entbehren müssten.

Gerade den Schwerkranken und Sterbenden müsse die Kirche besonders nahe sein und ihnen den Zugang zu den Sakramenten ermöglichen, betont Haering. „In dieser extremen Situation kann die derzeit hinsichtlich der Feier von öffentlichen Gottesdiensten geltende Einschränkung der Religionsfreiheit keinesfalls greifen.“ Die Kirche habe die strenge Pflicht, solchen Patienten, die danach verlangten, die Sakramente zu spenden. Angehörige, Pflegepersonal und Behörden müssten dies respektieren. Gleichzeitig müssten die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, so Haering.

DT/mlu

Welche Spielräume das Kirchenrecht nach Ansicht Haering ermöglicht, um Entscheidungen zur Sakramentenspendung zu treffen, erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost. Holen Sie sich das ePaper dieser Ausgabe kostenlos

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