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Kardinal Burke: Privatmeinung des Papstes entspricht nicht kirchlicher Lehre

Die jüngsten Forderungen von Papst Franziskus, ein Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen, sieht der US-Kardinal Raymond Burke kritisch. Wer wissen wolle, was die Kirche lehre, würde dadurch in die Irre geführt.
Burke: Äußerungen rufen Irrtum unter Gläubigen hervor
Foto: Archiv | Kardinal Burke hob hervor, dass die Papstäußerungen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lehramtlich bedeutungslos sind aufgrund ihres Kontextes und Anlasses.

Der amerikanische Kardinal und vormalige Präfekt der Apostolischen Signatur, Raymond Leo Burke, hat die Auswirkungen der jüngst bekannt gewordenen Äußerungen von Papst Franziskus kritisiert. Papst Franziskus hatte in einem neuen Dokumentarfilm über sein Leben Rechtssicherheit für Homosexuelle und ausdrücklich ein „Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Paare gefordert mit dem Argument, Homosexuelle seien Kinder Gottes und hätten ein Recht auf eine Familie.

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Burke: Äußerungen rufen Irrtum unter Gläubigen hervor

Kardinal Burke äußerte sich am Donnerstag in einer Stellungnahme auf seiner Homepage skeptisch angesichts der „Bestürzung“ und „Verwirrung“ sowie des „Irrtums“,, den diese Äußerungen unter gläubigen Katholiken hervorgerufen, da sie im Gegensatz zur Heiligen Schrift, dem Lehramt und der Tradition stünden. Menschen guten Willens, die sich aufrichtig wissen möchten, was die Kirche lehrt, würden so in die Irre geführt. Die Hirten seien dadurch in der Pflicht, die notwendigen Klärungen vorzunehmen. 

Kardinal Burke hob hervor, dass die Papstäußerungen lehramtlich bedeutungslos sind aufgrund ihres Kontextes und Anlasses. Zutreffend sei, dass es sich um rein private Meinungsäußerung handelt. Die Gläubigen seien dadurch im Gewissen in keiner Weise gebunden, sondern vielmehr verpflichtet, sich der Heiligen Schrift, der Tradition und dem ordentlichen Lehramt zu unterwerfen.

Anlass zu "drängender pastorale Sorge"

Von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im selben Sinn zu sprechen wie von einer ehelichen Gemeinschaft führe auf den Holzweg, weil zwischen zwei Personen des selben Geschlechts keine solche Gemeinschaft bestehen könne. Was die Rechtsprechung angehe, könnten Homosexuelle wie alle anderen Bürger immer stets die gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen, um ihre privaten Rechte zu wahren. 

Kardinal Burke bezeichnete es als „zutiefst traurig“ und Anlass zur „drängenden pastoralen Sorge“, dass die in den Medien hochgekochten und dem Papst zugeschriebenen Privatmeinungen der konstanten Lehre der Kirche nicht entsprechen. Es werde der „vollkommen falsche“ Eindruck erweckt, die katholische Kirche habe einen Kurswechsel vollzogen und in Grundsatzfragen ihre Lehre  geändert habe.  DT/reg

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