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Prozess um Finanzskandal in Eichstätt hat begonnen

Vor dem Landgericht München II müssen sich zwei Angeklagte unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit verantworten. Der ehemalige Bischof Gregor Hanke sagt als Zeuge aus.
Finanzskandal Eichstätt vor Gericht
Foto: CHROMORANGE / Werner Thoma via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Prozessauftakt in München: Angeklagte verübteb umfangreiche Wirtschaftsdelikte und rissen ein Loch in die Bistumskasse.

Im Finanzskandal um millionenschwere Immobiliengeschäfte des Bistums Eichstätt hat vor dem Landgericht München II die strafrechtliche Aufarbeitung begonnen. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtet, stehen Darlehen von rund 60 Millionen US-Dollar aus kirchlichen Rücklagen im Zentrum, die zwischen 2014 und 2016 in US-Immobilienprojekte flossen – teils ohne ausreichende Sicherheiten. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern vor, sich dabei persönlich bereichert und ihre Befugnisse missbraucht zu haben. Beim Prozessauftakt am Dienstag wurde die Anklage verlesen. Die Verteidiger der beiden Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück.

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Bei den beiden Angeklagten handelt es sich um einen 70-jährigen US-Immobilienentwickler, Helmut L., sowie den 60-jährigen ehemaligen stellvertretenden Leiter der Finanzabteilung des Bistums, Stefan W. Zu Beginn des Verfahrens Anfang Januar war es zu Verzögerungen gekommen, da der 70-Jährige seit Anfang Januar krankheitsbedingt gefehlt und sich nach Angaben seines Anwalts in stationärer Behandlung befunden hatte. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erklärte ihn inzwischen für verhandlungsfähig.

Untreue, Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung

Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Angeklagten umfangreiche Wirtschaftsdelikte vor: Dem früheren Bistumsmitarbeiter werden unter anderem Untreue in 22 Fällen, Bestechlichkeit in 24 Fällen sowie Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Dem Immobilienentwickler werden 25 Fälle der Bestechung, 24 Fälle der Anstiftung zur Untreue sowie fünf Fälle der Untreue vorgeworfen. Laut Anklage soll der ehemalige Finanzverantwortliche zwischen 2014 und 2016 wiederholt ungesicherte Darlehen aus Bistumsvermögen an Projektgesellschaften in Texas und Florida vergeben haben. Im Gegenzug soll er Beteiligungen und finanzielle Vorteile erhalten haben.

Dem Immobilienentwickler wird vorgeworfen, die Geschäfte initiiert beziehungsweise vermittelt und von den Darlehen profitiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide einen möglichen Totalverlust der kirchlichen Gelder billigend in Kauf nahmen, um sich wirtschaftliche Vorteile zu sichern. Insgesamt flossen rund 60 Millionen US-Dollar in die US-Projekte. Nach Angaben des Bistums konnten bislang etwa 35,25 Millionen US-Dollar zurückgeführt werden; ein Teil der Summe gilt weiterhin als gefährdet.

Verteidiger weisen die Vorwürfe zurück 

Die Verteidiger wiesen die meisten Vorwürfe zurück. Lediglich die Steuerhinterziehung räumten sie ein und erklärten, die entsprechenden Forderungen des Finanzamts würden seit 2019 schrittweise beglichen. Zudem kritisierten sie die Dauer des Verfahrens sowie die Ermittlungsführung. Entlastende Beweismittel seien nicht ausreichend gesichert worden, außerdem seien einzelne Vorwürfe aus ihrer Sicht bereits verjährt.

Der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hatte den Fall im Sommer 2017 öffentlich gemacht, Strafanzeige erstattet und eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben. Der Prüfbericht attestierte der Diözese erhebliche strukturelle Defizite, darunter unklare Zuständigkeiten und unzureichende Kontrollmechanismen.

Bistum zog Konsequenzen

Gegen Hanke selbst wurde zwischenzeitlich ebenfalls ermittelt; das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Strafrechtlich gilt er nicht als Beschuldigter. Gleichwohl stand er politisch und kirchenintern unter erheblichem Druck, da ihm eine mangelhafte Aufsicht über die Finanzverwaltung vorgeworfen wurde. Im laufenden Verfahren soll er nun als Zeuge aussagen. Das Bistum hat nach eigenen Angaben seine Anlagerichtlinien grundlegend reformiert. Vermögensanlagen werden inzwischen stärker kontrolliert und teilweise von externen Fachleuten betreut.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts München II hat bis zum 20. August insgesamt 49 weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Verfahren dürfte sich daher noch über mehrere Monate erstrecken.  DT/dsc

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Meldung Bistum Eichstätt Gregor Maria Hanke KNA - Katholische Nachrichten Agentur

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