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Die Kirche in Österreich zieht beim Lockdown mit

Gottesdienste nicht mehr öffentlich. Wie im Frühjahr sollen öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet ausgesetzt werden. Die Kirchen bleiben zum privaten Gebet offen.
Coronavirus - Neue Regelungen in Österreich
Foto: Hans Punz (APA) | Im Bild: Der Oster-Gottesdienst aus dem leeren Wiener Stephansdom mit Kardinal Christoph Schönborn.

Am Freitagvormittag wandte sich der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, noch deutlich gegen ein Aussetzen öffentlicher Gottesdienste, am Samstagabend jedoch musste er genau dies anordnen. "Die katholische Kirche wird beim angekündigten Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet aussetzen", erklärte er gegenüber der kircheneigenen Nachrichtenagentur Kathpress. "Die näheren Details werden noch in Abstimmung mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt, die dann wieder eine Vereinbarung mit der Regierung treffen werden."

Dank für Aussetzen der Gottesdienste

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Wenige Minuten zuvor hatte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz einen verschärften, bis 6. Dezember befristeten Lockdown für alle Schulen und den Handel angekündigt. Im Vorfeld hatte es ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Kurz dankte Erzbischof Lackner und den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften dafür, "dass die Kirchen freiwillig öffentliche Gottesdienste aussetzen werden".

Unter den Bischöfen abgesprochen

"Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das persönliche Gebet offen bleiben", versicherte Erzbischof Lackner. "Öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden." Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann. Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich. Diese Vorgangsweise sei unter den Bischöfen abgesprochen. DT/KAP/sba

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