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Costa Rica: Bischöfe verteidigen Beichtgeheimnis

Ein Gesetzesentwurf will Priester dazu verpflichten, Informationen über sexuellen Missbrauch weiterzugeben, die sie in der Beichte erhalten.
Beichte beim Weltjugendtag in Brasilien 2013
Foto: imago stock&people | Heiliger Moment: was zwischen dem Gläubigen und dem Priester in der Beichte ausgesprochen wird, muss vertraulich sein.

Die Kommission für Menschenrechte im Parlament von Costa Rica debattiert über einen Gesetzentwurf, nach dem Priester verpflichtet werden sollen, Informationen über sexuellen Missbrauch weiterzugeben, die sie in der Beichte erhalten – unabhängig davon, ob diese von Opfern, Tätern oder Zeugen stammen.

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Die Bischofskonferenz von Costa Rica (CECOR) hat diese Initiative scharf kritisiert. Die Bischöfe erkennen zwar das grundsätzlich lobenswerte Ziel an, gegen sexuellen Missbrauch und dessen Straflosigkeit vorzugehen, sehen in dem Gesetzentwurf jedoch einen direkten Angriff auf die Lehre der katholischen Kirche. Die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen aus dem Beichtsakrament stelle, so die CECOR, einen schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit dar: „Es handelt sich um einen eindeutigen Versuch einiger Gesetzgeber, in die Lehre und die Liturgie der Kirche einzugreifen und die Heiligkeit des Augenblicks, in dem der Pönitent vor Gott und seinem Gewissen steht, zu missachten. Dies ist sowohl aus der Sicht der Kirche als auch aus der Menschenrechtslehre verwerflich und würde einen Angriff auf die Religionsfreiheit in unserem Land darstellen.“

Nach katholischer Lehre unantastbar

Die costa-ricanischen Bischöfe betonten, dass es bei der Verteidigung des Beichtgeheimnisses nicht um den Schutz von Tätern gehe: „Die katholische Kirche setzt sich unermüdlich für den Schutz von Kindern und besonders verletzlichen Personen ein und hat zu keinem Zeitpunkt versucht, die Justiz zu behindern oder Verbrechen sexueller Gewalt zu vertuschen. Wir halten jedoch ebenso fest an der Achtung der sakramentalen Vertraulichkeit fest, die nach dem Kirchenrecht und der katholischen Lehre unantastbar ist. Bei diesem seit Jahrhunderten geweihten Grundsatz geht es nicht darum, den Täter zu schützen, sondern darum, den heiligen Charakter der Beichte als sicheren Raum für Reue und geistliche Begleitung zu bewahren“, so die CECOR.

Die Stellungahme endet mit einem Aufruf an alle Katholiken, „unseren Glauben und die Achtung der Religionsfreiheit der Katholiken in Costa Rica zu verteidigen. Wir bitten unsere Gläubigen, sich unserer Ablehnung dieses Gesetzes anzuschließen, und als Gläubige bitten wir darum, dass der Heilige Geist unsere Gesetzgeber und Regierungsverantwortlichen erleuchtet, damit sie ihrer Pflicht nachkommen können, stets das Gemeinwohl zu suchen und dabei die Grundrechte der menschlichen Person zu achten.“

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José García Bischof Katholikinnen und Katholiken Kirchenrecht Sexueller Missbrauch

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