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Vatikan erlaubt indigene Tänze in der heiligen Messe

Der Vatikan hat rituelle Tänze und neue Laien-Dienste als Teil der Messe für eine südmexikanische Diözese gebilligt.
Bistum San Cristobal de las Casas
Foto: IMAGO/GDA/El Universal/México (www.imago-images.de) | Was die liturgischen Gewänder anbelagt, ist ein gewisses Maß an Inkulturation auch bisher schon nicht von der Hand zu weisen: Im Bild der Bischof von San Cristobal de las Casas, Rodrigo Aguiar Martinez.

Indigene kulturelle Elemente dürfen fortan Teil der katholischen Gottesdienste einer südmexikanischen Diözese sein. Neben rituellen Tänzen während der Messen ist nun auch eine Übersetzung des Messbuchs in die indigene Tzeltal-Sprache durch den Heiligen Stuhl erlaubt worden. Das geht aus einem Dekret der Vatikan-Behörde für den Gottesdienst vom 8. November hervor, das für die mexikanische Diözese San Cristobal de Las Casas gilt. Wie die „Katholische Nachrichten-Agentur“ (KNA) meldet, wurde das Dokument durch den Onlinedienst „Aciprensa“ veröffentlicht.

Auch eine neue Messbuch-Übersetzung

Die rituellen Tänze sollen demnach an besonderen Stellen der Messe erlaubt sein, unter anderem während des Gabengebets sowie der Danksagung nach der Kommunion. Hinzu komme dazu auch die Einführung eines traditionell indigenen Weihrauch-Dienstes, der spezifisch auf die Laien ausgerichtet ist. Laut dem Dekret können Laien fortan auch an bestimmten Stellen der Messe eigens Gebete anleiten, was dabei helfen soll, die Gläubigen besser in die Gottesdienstfeier einzubeziehen.

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Neben der Übersetzung des Messbuches in Tzeltal – eine Maya-Sprache die hauptsächlich im mexikanischen Bundesstaat Chiapas gesprochen wird – passt das Dekret auch die spanischsprachige Messliturgie zugunsten verschiedener Volksgruppen an. 

Nicht mehr nur misstrauisch betrachtete „Gebräuche und Sitten“

Der emeritierte Diözesanbischof Kardinal Felipe Arizmendi Esquivel lobte auf der Facebook-Seite des Bistums die „offizielle Anerkennung der Kirche, dass diese Anpassungen als gültig und legitim anerkannt sind“. Somit seien diese indigenen Traditionen nicht mehr nur „Gebräuche und Sitten, die mit Misstrauen betrachtet werden“, sondern nun auch Teil der „Liturgie der Kirche“. Bischof Arizmendi war vor seiner Emeritierung 2017 Zuständiger der mexikanischen Bischofskonferenz für die liturgischen Belange indigener Gläubiger.

Extra wurden auch die Absichten der Diözese betont, noch weitere Anpassungen am Text der Liturgie für einzelne indigene Volksgruppen auszuarbeiten. Die genauen Änderungen seien aber weder konkret formuliert noch durch das zuständige vatikanische Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung anerkannt, berichtet die KNA.

Bereits im März hatte „Vatican News“ über die Bitte der Diözese San Cristóbal an den Vatikan berichtet. Demnach seien diese Maya-Riten in Tänzen und Musik schon vor dem Antrag bereits mit Genehmigung des Bischofs und Gemeinden praktiziert worden. Kardinal Arizmendi, zuständig für die Ausarbeitung, wollte den Vorschlag im April der mexikanischen Bischofskonferenz vorlegen und ihn anschließend dem Vorsitzenden der Kommission für die Liturgiepastoral übergeben lassen.

„Sonder- und Eigenformen hat es immer in der Kirche gegeben“

Bereits im Oktober 2019 hatte es im Rahmen der Amazonas-Synode Diskussionen um liturgische Sonderformen gegeben. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hatte dazu im Interview mit „Vatican News“ angemerkt: „Diese Sonder- und Eigenformen hat es immer in der Kirche gegeben. Es gibt sie heute zum Beispiel in Mailand und in Spanien. Auch ein Amazonasritus wird immer wieder angesprochen.“ Das Problem bestehe hier aber besonders in der großen Zahl der verschiedenen indigenen Stämme und Praktiken: „Es gibt etwa 160 Völker in diesem riesigen Gebiet von Amazonien“ mit etwa 30 Millionen Einwohnern, erklärte Schönborn. Auch wenn er nicht wisse, „wie die Idee eines gemeinsamen Ritus – zum Beispiel in der Liturgie – funktionieren soll“, werde es doch „eine der großen Früchte dieser Synode sein“, dass die Amazonas-Länder auch liturgisch „mehr zusammenarbeiten“.

Mit der Liturgie-Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) war die Möglichkeit eröffnet worden, die liturgischen Formen „an die Eigenart und Überlieferungen der Völker“ anzupassen. Die durch das Dekret anerkannten Änderungen stellen die zweite Anpassung der katholischen Liturgie nach dieser Möglichkeit dar. Schon 1988 hatte der Vatikan den Zairischen Messritus für die Kirche in der heutigen Demokratischen Republik Kongo in Zentralafrika zugelassen. (DT/jmo)

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