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Die Begnadigung des Geschmähten

Der tief gedemütigte Kardinal Angelo Becciu darf aufatmen: Papst Franziskus hat den Sarden gebeten, am Konsistorium in Rom teilzunehmen.
Der tief gedemütigte Kardinal Angelo Becciu darf aufatmen
Foto: Stefano Dal Pozzolo | Dem ehemaligen Präfekt für Heiligsprechungen, Kardinal Giovanni Angelo Becciu, wird Mitwirkung an der verunglückten Investition des Staatssekretariats in eine Londoner Luxusimmobilie vorgeworfen.

Noch schweigt der Vatikan. Aber an der Ankündigung von Kardinal Angelo Becciu, dass er an der Kardinalserhebung in Rom und am anschließenden Konsistorium teilnehmen werde, dürfte kaum zu rütteln sein. Der italienische Journalist Andrea Gagliarducci hatte für CNA berichtet, dass der Sarde, der im Mittelpunkt eines Vatikan-Prozesses steht, sich bei einer privaten Messe in der sardischen Heimat von den Gläubigen mit den Worten verabschiedet hatte, der Papst habe ihn telefonisch gebeten, zu den Kardinalstreffen der nächsten Tage zu kommen.

Damit darf Becciu den Aufgaben eines Kardinals wieder nachkommen. Eine Wiedereinsetzung in sein altes Amt als Präfekt des Dikasteriums für die Heiligsprechungen ist damit nicht verbunden. Aber so wie er vor knapp zwei Jahren bei Franziskus in Ungnade gefallen ist, so ist das jetzt eine Art von Begnadigung.

Alle Rechte und Pflichten verloren

Was wurde dem Kardinal nicht alles von den Medien vorgeworfen. Amtsmissbrauch und Unterschlagung in seiner Zeit als Substitut im Staatssekretariat, Begünstigung von Mitgliedern seiner Familie, Geldgeschenke an eine zwielichtige Frau, die er kurzfristig in den Dient des Staatssekretariats genommen hatte.

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Franziskus hatte damals entsprechenden Medienberichten – vor allem des Magazins „Espresso“ – geglaubt und Becciu kurzerhand alle seine Rechte und Pflichten als Kardinal genommen. Dann kam der Prozess, der bisher keine der Anklagen gegen Becciu wasserfest erhärten konnte. Den Papst muss allmählich das Gefühl beschlichen haben, dass er dem Kardinal Vorwürfe gemacht hat, die man aber doch nicht beweisen kann.

Keine kriminellen Machenschaften

Dieser einzigartige Fall, den es so noch nie im Vatikan gegeben hatte, war von Anfang an mit dem Geruch der Willkür behaftet. Der Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter im Staatssekretariat – Becciu eingeschlossen –, hat bisher Nachlässigkeiten und Blauäugigkeit vor allem beim Erwerb einer Londoner Immobilie als Geldanlage des Vatikans zutage gefördert. Aber keine kriminellen Machenschaften von Becciu. Umso größer war deshalb die Verunsicherung in der Römischen Kurie. Justiz im Schnellverfahren, ohne ordentliche Anklage und die Möglichkeit zur Verteidigung, war auf einmal in der Person Beccius zu einer realen Bedrohung geworden. Wenn Becciu am Samstag ins Konsistorium einzieht, ist das kein Triumph, aber vielleicht der Beginn des Abschieds von päpstlicher Schnelljustiz.

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