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Synodaler Weg vertagt Entscheidung zu synodalen Räten

Viele Bischöfe hatten sich gegen den Text in seiner aktuellen Form ausgesprochen, der die Einwände des Vatikans ignoriert.
Fünfte Synodalversammlung des Synodalen Weges entschieden den endgültigen Beschluss über die Einrichtung von synodalen Räten
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L)

Am Freitagabend hat die Synodalversammlung entschieden, den endgültigen Beschluss über die Einrichtung von synodalen Räten mit Mitberatungs- und Mitentscheidungsrechten auf Ebene der Diözesen und der Pfarreien zu vertagen. Während der Aussprache hatte sich eine größere Anzahl von Bischöfen kritisch gegenüber dem Text geäußert. Die Entscheidung soll dem Synodalen Ausschuss überlassen werden, der in der Nachfolge des Synodalen Weges bereits die Einführung eines Synodalen Rates auf deutschlandweiter Ebene vorbereiten soll.

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Veto aus Rom

In einem Schreiben von Januar hatten die Präfekten der Glaubens- und der Bischofskongregation sowie der Kardinalstaatssekretär mit Zustimmung des Papstes die Einrichtung von synodalen Räten auf Ebene der Bischofskonferenzen, der Diözesen oder der Pfarreien durch den Synodalen Weg oder ein von ihm eingesetztes Organ zurückgewiesen. Bei der Vollversammlung der Deutsche Bischofskonferenz unterstrich der apostolische Nuntius Nikola Eterović letzte Woche, dass auch die Einrichtung von synodalen Räten auf diözesaner und pfarrlicher Ebene ausgeschlossen sind.

Der vertagte Text schlägt vor, in den Pfarreien und Diözesen bestehende Gremien von Beratungsgremien hin zu synodalen Beratungs- und Entscheidungsgremien weiterzuentwickeln und fordert die Diözesanbischöfe auf, entsprechende Ordnungen für die Diözesen und Musterordnungen für die Pfarreien zu erlassen und zu veröffentlichen. Durch den Beschluss solle Macht in der Kirche begrenzt und geteilt werden, erklärte Pfarrer Werner Otto aus Limburg bei der Vorstellung des Textes als Repräsentant des Forums zu Macht und Gewaltenteilung. Dabei betonte er, der Beschluss bewege sich auf dem Boden des der kirchlichen Rechtsordnung, da in dessen Zentrum die „Selbstbindung des Bischofs bzw. Pfarrers an die Beschlüsse des Gremiums“ stehe. „Der Text hält an der Leitungsverantwortung der Bischöfe fest“, bekräftigte Charlotte Kreuter-Kirchhof in Vertretung des Forums. Dem haben vor der Synodalversammlung Kirchenrechtler ausdrücklich widersprochen und sehen darin eine Außerkraftsetzung der bischöflichen Leitungsvollmacht sowie einen Verstoß gegen die sakramentale Kirchenstruktur.

Einige Bischöfe fühlen sich an Rom gebunden

Begründet wird der Beschluss mit dem Konzilstext Lumen Gentium, laut dessen alle Gläubigen an den drei Ämtern Christi, des Hirten, Priester und Propheten teilhaben. Daraus leite sich eine Verpflichtung des Bischofs ab, „in der von ihm geleiteten Diözese verbindliche Strukturen der Mitwirkung und Mitbestimmung der Gläubigen aufgrund ihrer Verantwortung in allen wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Sendung zu schaffen und Entscheidungen im verbindlichen Zusammenwirken mit den synodalen Gremien der Diözese zu treffen.“

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„Ich fühle mich an die Weisung des Papstes gebunden und kann dem Text deshalb nicht zustimmen“, erklärte der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp. Er bedaure es, dass es im Rahmen der Synodalversammlung am Respekt vor der Überzeugung und Gewissensentscheidung, die man nicht teile, mangele. Bischof Oster begrüßte in seinem Statement nachdrücklich die Bemühungen des Heiligen Vaters um eine synodale Kirche. Die Art der Synodalität im Synodalen Weg stehe aber „in nicht wenigen Punkten im Widerspruch zur Synodalität, wie Papst Franziskus sie versteht“, so Oster. Daher werde er darauf warten, was die Weltsynode zu diesem Thema ergebe, begründete der Passauer Diözesanbischof seine Ablehnung des Textes. „Der Terminus ‚synodaler Rat‘ geht nach der Intervention des Papstes nicht mehr, ohne dass wir nach außen den Eindruck erwecken, wir würden unbeeindruckt weitermachen“, beschied auch Weihbischof Rolf Steinhäuser (Köln).

Zusammenarbeit ist wichtig

Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff erklärte die Wichtigkeit der verschiedenen diözesanen und pfarrlichen Gremien. „Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist wichtig und selbstverständlich, sonst kann man nicht arbeiten und leiten“. Der Übergang zu einem Entscheidungsgremium erfordere aber die generelle Selbstbindung, die in vielen Punkten sinnvoll seien, aber nicht in allen. Eine „Selbstbindung des Bischofs für die Pfarrer verordnet“ widerspreche außerdem der Selbstbindung, weshalb er das Papier ablehnen werde. Auch Weihbischof Dominikus Meier (Paderborn) wies als Kirchenrechtler darauf hin, dass niemand auf Selbstbindung verpflichtet werden könne. Bischof Bertram Meier regte aufgrund der Reaktionen des Vatikans an, den Text in eine dritte Lesung gehen zu lassen. Laut Kardinal Reinhard Marx gebe es keine Anordnung im Sinne eines Verbots der synodalen Räte seitens Rom. Daher plädierte er für eine Annahme des Textes.

Erzbischof Heiner Koch sieht die Frage der Selbstbindung ebenfalls nicht geklärt. Er sei bereit, sich an transparente Verfahren zu binden, könne aber „als Hirte nicht meine letzte Gewissensentscheidung abgeben“. Andernfalls müsse er sich von bestimmten Versprechen, die er als Bischof gegen habe, entpflichten lassen, so der Berliner Erzbischof. DT/fha

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