Der Countdown läuft: In nur zwei Wochen kommt die Synodalversammlung zum vierten Mal zusammen. Vom 8. bis 10. September tagen die Mitglieder in Frankfurt. Die zu verabschiedenden Texte sind in den vergangenen Wochen zur Vorbereitung an die Synodalmitglieder verschickt und zusätzlich auf der Homepage des Synodalen Weges veröffentlicht worden. Zusammenfassend: Es wird vor allem um Geschlechtergerechtigkeit gehen - und darum, Laien mehr Entscheidungskompetenzen zuzugestehen.
Eingriff in episkopale Verfassung der Kirche
Mit besonderer Spannung wird die Debatte über den geplanten Synodalen Rat erwartet, der quasi eine dauerhafte Fortsetzung des Synodalen Weges gewährleisten soll und einen Eingriff in die episkopale Verfassung der katholischen Kirche bedeuten würde; die Bischöfe würden ihr Amt freiwillig niederlegen und ihre Verantwortung an einen Rat abgeben. Ziel vieler Synodalen ist hier unter anderem, ihren Bischof selbst zu wählen, ein Entscheidungsrecht für Laien in der Kirche zu etablieren und ihnen das Spenden von Taufe und Krankensalbung sowie Hilfestellungen bei der Eheschließung zu ermöglichen.
Wörtlich steht im Text, durch eine Selbstbindung von Bischöfen und Pfarrern solle das „Zusammenspiel von gemeinsamer Verantwortung und Leitungsamt verbindlich“ gestaltet und eine „Instanz für eine übergeordnete gerichtliche Normenkontrolle“ eingerichtet werden, wofür es einer „Selbstbindung des Papstes“ bedürfe.
Grundrecht gemäß staatlichem Recht
Entsprechend soll das Kirchenrecht dahingehend weiterentwickelt werden, „dass dem Aspekt der Grundrechte aller Gläubigen darin eine zentrale und grundlegende Bedeutung zukommt – in geeigneter Analogie zu den Grundrechten im staatlichen Recht“.
Zu diesen Rechten werden in den Texten auch Forderungen im Sinne der Transgeschlechtlichkeit und Homosexualität gestellt: Die Zweigeschlechtlichkeit soll einer Öffnung für alle möglichen non-binären Geschlechter nach Gender weichen (Trans- und Intergeschlechtlichkeit). Analog zum deutschen Recht soll der Geschlechtseintrag „divers“ oder Änderungen vom Geschlecht und Namen im Taufregister möglich werden.
Diversität im Bischofsamt
Auch sollen der Umgang mit Homosexualität in der Kirche offen gestaltet und Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet werden. Nicht-heterosexuelle Bischöfe sollen sich outen dürfen, damit „die Diversität im Bischofsamt ebenso sichtbar wird“.
Die Bischöfe und Verantwortliche in der Priesterausbildung sollen sich zudem dafür einsetzen, „dass das Verbot der Ausbildung und Weihe nicht-heterosexueller Männer auf weltkirchlicher Ebene aufgehoben wird und alle Negativaussagen hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung in amtskirchlichen Dokumenten gestrichen werden“.
Frauenweihe vehement gefordert
Schließlich nehmen auch Frauen in den Papieren breiten Raum ein. Mit Blick auf die Diskriminierung der Frau (in der Geschichte) und männlichen Klerikalismus wird neben zusätzlichen Leitungspositionen für Frauen besonders die Frauenweihe vehement gefordert und auch zur Abstimmung kommen — als „Korrektur des Machtgefälles und der männer-bündischen Strukturen“. Wobei noch unklar ist, ob die Öffnung kirchlicher Weiheämter auch im Sinne von Gender gemeint ist, wenn es heißt, die Synodalversammung setze sich dafür ein, „qualifizierte Voten abzugeben, damit denjenigen Gläubigen, die berufen und befähigt sind, unabhängig vom Geschlecht und vom Lebensstand der Zugang zu allen kirchlichen Diensten und Ämtern geöffnet wird – inklusive aller Weiheämter".
Daneben wird auch gefordert, die Missbrauchsprävention von Frauen voranzutreiben und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung festzulegen, während die Tatsache, dass die Mehrheit der Opfer innerhalb der Kirche männliche Vorpubertierende sind, gar nicht thematisiert wird. DT/dsc
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