Das Bistum Trier setzt das Seligsprechungsverfahren für den Gründer der Schönstattbewegung, Pater Josef Kentenich, aus. Wie Bischof Stephan Ackermann am Dienstag mitteilte, sei die Entscheidung mit der römischen Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen besprochen worden. Hintergrund seien Missbrauchsvorwürfe gegen Pater Kentenich.
Bisherige Betrachtungsweisen nicht ausreichend
Veröffentlichungen im Jahr 2020 hätten gezeigt, dass die bisherigen Betrachtungsweisen nicht ausreichend gewesen seien. Eine von Bischof Ackermann im Juli 2020 angekündigte Historikerkommission, die sich eingehend mit den für die Seligsprechung relevanten Dokumenten befassen sollte, wird ihre Arbeit nicht aufnehmen. Nach Informationen dieser Zeitung spielten für Ackermanns Entscheidung sowohl die Komplexität der Causa Kentenich als auch finanzielle Erwägungen eine Rolle. Das Bistum Trier teilte die Namen der für die Kommission vorgesehenen Mitglieder auf Anfrage dieser Zeitung nicht mit.
Es verweist in seiner Stellungnahme auf die Notwendigkeit einer interdisziplinären Forschung: Im Austausch mit Sachverständigen verschiedener Disziplinen habe sich aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahrzehnts gezeigt, dass ein Gesamtbild nur erreicht werden könne, wenn neben der Geschichtswissenschaft auch die Pädagogik und Psychologie einbezogen werde: „Dabei ist unabdingbar, dass die wissenschaftliche Beschäftigung mit den zu klärenden Fragen frei, das heißt unabhängig und transparent erfolgt.“ Das könne eine reine Historikerkommission entsprechend der für Kanonisierungsverfahren maßgeblichen römischen Instruktion „Sanctorum Mater“ nicht leisten.
Schönstatt: Geschichtliche Zusammenhänge weiter aufarbeiten
Das Generalpräsidium der Schönstattbewegung verwies am Dienstag darauf, dass die 2020 publizierten Vorwürfe gegen Pater Kentenich bereits aus den Archiven der Pallottiner in Limburg bekannt gewesen seien und im Seligsprechungsverfahren vorgelegen hätten.
Die 2020 aus dem vatikanischen Archiven publizierten Dokumente hätten den bereits bekannten Vorwürfen „nichts substanziell Neues“ hinzugefügt. „Die an dem Verfahren Beteiligten kannten die Akten, durften sie aber nicht publizieren“, heißt es in der Stellungnahme.
Man teile den Wunsch des Trierer Bischofs nach transparenter und freier Forschung und werde die Aussetzung des Verfahrens für weitere intensive Aufarbeitung der geschichtlichen Zusammenhänge nutzen.
Lesen Sie weitere Hintergründe zu den jüngsten Entwicklungen in der Causa Kentenich in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".