Die Kommission des Synodalen Ausschusses, die mit dem Monitoring der Beschlüsse des Synodales Weges beauftragt ist, setzt sich ein ambitioniertes Ziel: Alle Beschlüsse des Reformprozesses sollen bis 2026 umgesetzt werden. „Um so viel wie möglich zu realisieren, wollen wir alle Beteiligten jetzt in die Verantwortung nehmen“, sagte die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Birgit Mock, in einem Doppelinterview mit dem Würzburger Bischof Franz Jung, das am Dienstag auf „katholisch.de" veröffentlicht wurde.
Das Ziel der Kommissionsarbeit formulierte Mock so: Zu einem wolle sie den Status Quo von bereits umgesetzten Beschlüssen des Synodalen Weges sichtbar machen und „bisherige Erfolge“ kommunizieren. Zum anderen beinhalte die Aufgabe, „mit der nötigen Sturheit, Freundlichkeit und Anwaltschaft zu sagen: Dieser Beschluss ist noch nicht umgesetzt. Jetzt aber los!“
Doppelspitzen – Sinnbild der geteilten Verantwortung
Mock leitet die Kommission gemeinsam mit Bischof Jung. Die Doppelspitzen, „die wir beim Synodalen Weg auf allen Ebenen und jetzt auch beim Synodalen Ausschuss haben“, so Mock, seien „ein Sinnbild der geteilten Verantwortung, die wir für die Kirche in Zukunft anstreben“ — geteilte Verantwortung auch bei Entscheidungen wie der Bischofswahl.
An diesem konkreten Beispiel erklärte Jung in dem Interview, der Kommission gehe es darum, nach Best-Practice-Beispielen bei der Kandidatenfindung von Bischöfen zu suchen sowie zu überlegen, wo Rechtsnormen noch angepasst und verändert werden müssten, „wenn das Gottesvolk stärker in die Bischofsfindung eingebunden werden soll“. Er warf aber auch ein, dass jeder Bischof am Ende für sein Bistum eigenverantwortlich handele. Er müsse „in Rücksprache mit seinen Gremien entscheiden, was er wie umsetzt oder eben auch (noch) nicht“.
Bewegungen anschieben, schauen, was möglich ist
Mock wies darauf hin, dass der Synodale Weg für das „Wie" der Kandidatenfindung die Erstellung einer Musterordnung beschlossen habe. Die gebe es zwar noch nicht, dennoch hätten sich die Bistümer am Handlungstext orientiert, „und die Domkapitel haben in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung Laien in die Frage der Entscheidungskriterien für die Bischofsauswahl mit einbezogen“.
Konkret will die Kommission die deutschen Bistümer vom 12. Februar bis zum 21. März 2025 befragen, „wie es um die Umsetzung der Synodalbeschlüsse vor Ort steht“, sagte Mock und Jung ergänzte: Es gehe darum, diese Bewegung anzuschieben und zu schauen, was möglich sei. Wörtlich sagte er: „Es braucht eine Timeline, sonst passiert nichts.“ DT/dsc
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