Das Ermittlungsverfahren wegen Meineids gegen den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki wird eingestellt. Dies geht aus einer Mitteilung des Erzbistums vom heutigen Dienstag hervor. Demzufolge habe die Staatsanwaltschaft Köln sich für die Einstellung entschieden, unter der Auflage einer Zahlung von zwei Monatsgehältern an eine gemeinnützige Organisation. Dabei, so die Mitteilung, handele es sich „ausdrücklich um keine Strafe“. Woelki habe, so die Mitteilung des Erzbistums, „keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen.“ Er akzeptiere aber die Beendigung des Verfahrens mit Auflage und verzichte „damit auf sein Recht, diese Vorhaltungen vor Gericht klären zu lassen.“
Weiter heißt es in der Mitteilung, die Staatsanwaltschaft habe im Verlauf des Verfahrens auch untersucht, ob Woelki vor Gericht unabsichtlich falsch ausgesagt habe, und sei zu dem Schluss gekommen, dass er „bei besserem Aktenstudium möglicherweise informierter und vollständiger hätte aussagen können.“ Sie habe aber auch festgestellt, dass „ein umfangreicheres Aktenwissen nicht zu anderen Urteilen gegen die BILD-Zeitung geführt hätte.“ Die Staatsanwaltschaft selbst schrieb in einer späteren Pressemitteilung am gleichen Tag, nach Abschluss der Ermittlungen bestehe der „hinreichende Verdacht“ dass Woelki fahrlässig, also ohne Vorsatz, eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben habe, sowie einen fahrlässigen Falscheid getätigt habe. Bei zwei anderen Versicherungen an Eides Statt habe sich hingegen kein hinreichender Tatverdacht ergeben.
Woelki hatte sich demzufolge bei der Versicherung an Eides Statt, die sich im Laufe der Ermittlungen als unzutreffend herausgestellt hatte, nachträglich auf Erinnerungslücken berufen. Gegenteiliges konnte im Laufe der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden. Auch bei einer „objektiv unwahren“ Aussage vor Gericht war der Vorsatz nicht nachzuweisen. Die von der Staatsanwaltschaft ausgewertete private Kommunikation Woelkis biete dafür, dass er sich der objektiven Unrichtigkeit seiner Aussage bewusst gewesen wäre, „keinerlei Anhaltspunkte“. Vielmehr belege diese, dass Woelki sich, wenngleich damit unter Verletzung von Sorgfaltspflichten, „zum einen nicht auf seine Vernehmung vorbereitet und zum anderen nicht differenziert hat zwischen der (unrichtigen) Behauptung, er habe von dem maßgeblichen Sachverhalt keine Kenntnis gehabt, und der (gebotenen) Mitteilung, er könne sich nicht erinnern.“
Woelki „froh und dankbar“
Für Woelki ist die Einstellung auch ein weiterer Erfolg im juristischen Streit mit der Bild-Zeitung, der nun schon seit Jahren andauert. In der Auseinandersetzung geht es sachlich darum, wann Woelki näher Kenntnis von zwei Missbrauchsfällen hatte, darunter auch der des früheren Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz. „Bild“ hatte Woelki in diesem Zusammenhang Falschaussage unterstellt, wogegen dieser sich mit eidesstattlichen Erklärungen gewehrt hatte.
Der Kardinal selbst äußerte sich gemäß Pressemitteilung erfreut über die Einstellung: „Ich bin froh und dankbar, dass wir hier jetzt zu einem Schlusspunkt gekommen sind. Jetzt können wir uns mit ganzer Kraft den herausfordernden Zukunftsaufgaben widmen. Gemeinsam mit den vielen Engagierten im gesamten Erzbistum möchte ich neue Erfahrungsorte des Glaubens schaffen und wieder mehr Menschen für Christus und das Evangelium gewinnen“. (DT/jra)
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