Wieder hat Kardinal Rainer Maria Woelki vor Gericht gegen die „Bild“-Zeitung gesiegt. Das berichtet das katholische Kölner Medienportal „Domradio“. Das Kölner Oberlandesgericht entschied am Donnerstag gegen die Berufung der Zeitung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgerichts Köln. Das Landgericht hatte damals geurteilt, dass die Zeitung nicht behaupten dürfe, dass der Kölner Kardinal im Fall des Ex-Präsidenten des Kindermissionsnetzwerks „Die Sternsinger“, Winfried Pilz, seine Dienstpflichten verletzt habe.
„Verdeckte Behauptung“ ohne Beweise
Gegen Pilz waren Missbrauchsvorwürfe erhoben worden, die das Bistum im Juni 2022 öffentlich gemacht hatte. Pilz hatte seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen unter Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner angetreten, ohne dass die Vorwürfe an das ostdeutsche Bistum weitergegeben worden waren.
Laut dem Oberlandesgericht habe die „Bild“-Zeitung“ in ihrem Bericht die „verdeckte Behauptung“ geäußert, dass Woelki 2014 bewusst dagegen entschieden habe, das Bistum Dresden-Meißen über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren. „Bild“ habe, so das Gericht, diese Behauptung aufgestellt, ohne sie zu beweisen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Woelki hat bereits in den vergangenen Monaten mehrere gerichtliche Verfahren gegen die „Bild“-Zeitung gewonnen. Gleichzeitig ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft weiter wegen Meineids und möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen gegen den Kölner Kardinal. Auch hierbei geht es zum Teil um Woelkis Umgang mit dem Fall Pilz. DT/sdu
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