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Bischofskongregation entlastet Woelki

Entlastung aus Rom. Auftragsvergabe war rechtens. Bischofkongregation entlastet den Erzbischof von Köln und den ehemaligen Generalvikar.
Kardinal Rainer Maria Woelki wurde von der Bischofskongregation in Fragen der Auftragsvergabe entlastet.
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, wurde von der Bischofskongregation in Fragen der Auftragsvergabe entlastet.

Die römische Bischofskongregation hat den Kölner Erzbischof Rainer Kardinal Woelki und seinen scheidenden Generalvikar Markus Hofmann vom Verwurf entlastet, im Zuge einer Auftragsvergabe kirchliches Recht verletzt zu haben. Während der viermonatigen Auszeit des Kardinals war im Rahmen einer Untersuchung die Frage aufgetaucht, ob die Finanzierung von Gutachten über den Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen im Erzbistum beziehungsweise von Medienberatern mit Hilfe des sogenannten BB-Fonds eventuelle Beispruchsrechte des Konsultorenkollegiums beziehungsweise des Vermögensrates des Erzbistums verletzt habe.

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Kein Vergehen

Wie der Redaktion am Dienstag bekannt wurde, teilte der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, Woelki mit einem Schreiben vom 29. April mit, dass keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe, diözesane Beispruchsgremien einzubeziehen. Quellets Schreiben stützt sich auf die Einschätzung der römischen Kleruskongregation, derzufolge der Kölner Erzbischof frei über den Fonds verfügen kann und auch can. 1277 beziehungsweise die Partikularnorm Nr. 18 der Deutschen Bischofskonferenz bezüglich außerordentlicher Akte der Vermögensverwaltung „nicht relevant“ sei. Da kein Vergehen vorliege, gebe es auch „keinen Anlass für kirchenrechtliche Konsequenzen.“ Woelki unterstrich vor Journalisten, dass die Gelder aus dem aus freiwilligen Abgaben des Kölner Klerus gespeisten BB-Fonds entnommen worden seien, um den Kirchensteuersteuerzahler zu entlasten. DT/reg

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