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Weihnachtsgottesdienste in der Pandemie

Regeln über Regeln in der Kirche, Wie die deutschsprachigen Katholiken im Jahr zwei der Pandemie Weihnachtsgottesdienste feiern werden. Ohne Masken geht gar nichts.
Coronavirus - Gottesdienst
Foto: Waltraud Grubitzsch (dpa-Zentralbild) | Ein Flickenteppich von Regelwerken erwartet die Gläubigen zum Weihnachtsfest.

Auch in diesem Jahr hoffen die Christinnen und Christen auf Präsenzgottesdienste an den Weihnachtsfesttagen. Dank der zahlreichen Impfaktionen spricht derzeit trotz steigender Corona-Infektionszahlen vieles dafür, dass dies erneut möglich sein wird. Welche Regeln im Einzelfall gelten werden, unterscheidet sich je nach Region und Inzidenzwerten stark. Denn obwohl vieles für einheitliche Regelungen spricht, die sich vor allem Menschen wünschen, die in Kulturregionen wohnen in denen Bistums- oder Bundeländergrenzen aufeinandertreffen und die Gottesdienste in verschiedenen Diözesen besuchen, gibt es ebenso einleuchtende Argumente für regionale Lösungen.

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Flickenteppich von Regelungen

„Damit besteht die Möglichkeit, der jeweiligen Situation in der Kirche, die sehr unterschiedlich sein kann, Rechnung zu tragen“, betont Christof Haverkamp vom Katholischen Gemeindeverband Bremen, dessen fünf Kirchengemeinden, so wie es vielerorts üblich ist, derzeit selbst entscheiden, welche Regeln sie für ihre Gottesdienste aufstellen. Auch Prälat Karl Jüsten vom Katholischen Büro Berlin erklärt: „Nein, bundeseinheitliche Regelungen für die Gottesdienste sind nicht hilfreicher, da man erforderlichenfalls regional und landesspezifisch entsprechend der dortigen Situation reagieren können muss.

Die Kirchen nehmen ihre Verantwortung hier sehr sorgsam wahr.“  Antonius Hamers vom Katholischen Büro Nordrhein-Westfalen betont ebenfalls die Vorteile dezentraler Regelungen. „Angesichts der sehr unterschiedlichen Pandemielage in Deutschland und auch in den großen Bundesländern halte ich allein regionale Lösungen auf Landesebene mit der Möglichkeit regionaler Verschärfungen, wenn sich die Pandemielage verschärft, für sachgerecht und verfassungsgemäß. Wir sind in Nordrhein-Westfalen bislang gut damit gefahren, und ich sehe nicht ein, dass wir in Regionen wie dem Münsterland oder im Sauerland mit geringeren Infektionszahlen die gleichen Einschränkungen hinnehmen wie in Sachsen oder in Regionen in unserem Land, in denen die Infektionszahlen um ein Vielfaches höher sind“, fügt Hamers hinzu.

Welche Regelungen in den einzelnen Diözesen gelten, hat die Tagespost in einer Umfrage in Erfahrung gebracht.

In Aachen wird es Gottesdienste mit Abstandsregeln und Maskenpflicht bis zum Platz sowie Feiern nach 3G geben. Chorgesang ist möglich, sofern die Sänger geimpft und genesen sind oder einen aktuellen PCR Test vorweisen.

In Augsburg gilt seit Freitag eine neue Verordnung mit Maskenpflicht während der gesamten Feier, auch bei 3G Gottesdiensten. Der Gemeindegesang ist reduziert.
In Bamberg entscheiden die Gemeinden vor Ort, ob sie Gottesdienste mit Abstandregeln und Maske beim Kommen und Gehen oder Gottesdienste nach der 3G-Regel abhalten. Die Konzerte im Dom wurden als Präsenzveranstaltungen abgesagt und stattdessen online angeboten.

In Berlin sind auch die Regelungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Für Gottesdienste an Sonntagen gilt bis auf mindestens einen nach der 3G-Regel gefeierten Gottesdienst pro Pfarrei 2G, an Werktagen 3G. Die Abstände sind einzuhalten, die Maskenpflicht gilt während des Gehens zum Platz, in Berlin und Brandenburg auch am Platz. Mit Maske darf gesungen werden.

Kein Gesang in Dresden

In Dresden wartet man derzeit auf die neue Sächsische Coronaverordnung. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen. Dies bedeutet durchgängige Maskenpflicht, deutlich reduzierter Gemeindegesang und das Verbot von Chorgesang.

In Eichstätt können Gottesdienste nach der 3G-Regel abgehalten werden. In diesem Fall entfällt die sonst geltende Abstandspflicht. Die Maske muss dann jedoch auch am Platz getragen werden.

Für das Bistum Erfurt liegen noch keine Regelungen für die Weihnachtsgottesdienste vor. Bis zum 21.12. gilt hier das Konzept für Gottesdienste unter der 3G Regel.

Im Bistum werden Pfarrgemeinden, die sich entschlossen haben 3G- oder 2G-Regeln anzuwenden, gebeten, auch nicht-immunisierten Gläubigen ein Gottesdienstangebot zu machen. Immunisierte Personen müssen am Platz nur dann Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen aus fremden Haushalten nicht eingehalten werden kann. Bei Anwendung der 2G-Regel können immunisierte Personen beim Singen auf das Tragen der Maske verzichten.

In Freiburg feiert man nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg Gottesdienste, in denen die Abstandregeln und das Tragen der FFP2 Maske gilt. Kurzzeitig mögliche Gottesdienste ohne Abstand nach der 3G-Regel sind nach dem 24.11. nicht mehr erlaubt.

Die Mitfeiernden Personen werden erfasst.

In Fulda unterliegen die Gottesdienste den Regelungen in Hessen, wo 3G empfohlen wird und in Thüringen, wo es vorgeschrieben ist. Die Gemeinden stellen Schnelltests bereit. In allen Gottesdiensten gilt durchgängig Maskenpflicht.

In Görlitz wird es Präsenzgottesdienste mit 3G unter Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern und Maskenpflicht während des Gehens zum Platz geben. Der Gesang wird stark reduziert, dies betrifft auch Chöre, Scholagesang ist aber möglich.

In Köln werden Gottesdienste mit Abstand und Maske sowie Gottesdienste unter der 3G- und 2G-Regel angeboten. Gemeindegesang ist nur mit mindestens medizinischer Maske erlaubt.

In Magdeburg wird in den nächsten Tagen eine neue Verordnung erlassen, die auf der Homepage der Diözese veröffentlich werden wird.

In Mainz gelten die Anordnungen vom 25. November. Dort wird auf die in Hessen und Rheinland Pfalz jeweils geltenden Vorschriften verwiesen, deren Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Das Bistum empfiehlt die Feier von Gottesdiensten unter der 2G- beziehungsweise der 2G+-Regel, wobei die Maskenpflicht am Platz und das Abstandsgebot entfallen. In allen Gottesdiensten müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. Die Abstandregel gilt auch nach den Gottesdiensten vor der Kirche. Am Platz gelten außer bei 2G Gottesdiensten in allen Gottesdiensten Abstandregel und Maskenpflicht.

In München gelten Abstandregeln und Maskenpflicht beim Kommen und Gehen. Über Gottesdienste nach 3G oder 2G entscheiden die Gemeinden vor Ort. Es wird empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen.

In Münster bleiben die bisherigen Regelungen in Kraft. Demnach besteht bei Betreten und Verlassen der Gottesdiensträume sowie bei Gemeindegesang Maskenpflicht. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Ohne Maske zu singen ist in Gottesdiensten erlaubt, in denen die 2G- oder die 3G-Regel gelten. Die 3G-Regel gilt im Bistum Münster für Trauergottesdienste in Friedhofskapellen und bei Beisetzungen, nicht aber bei Requien im Kirchenraum.

In Osnabrück gelten Abstandregeln und Maskenpflicht, die am Platz nur dann aufgehoben ist, wenn nicht gesungen wird. Die Christmette aus dem Dom wird live übertragen.

Paderborn empfiehlt in seinen ergänzenden Hinweisen für die Feier der Weihnachtsgottesdienste, von der 3G Regel Gebrauch zu machen, aber zugleich weitere Gottesdienste ohne diese Einschränkung anzubieten, um allen Gläubigen den Gottesdienstbesuch zu ermöglichen.

Mehr Gottesdienste

In Passau wird es mehr Gottesdienste geben, einige davon unter 3G. Zudem werden die Gottesdienste aus dem Dom live übertragen.  Rottenburg-Stuttgart arbeitet derzeit an einer neuen Pressemitteilung zu den Corona-Regeln, die in Kürze veröffentlich und dann auf der Homepage des Bistums einsehbar sein wird. Derzeit werden Gottesdienste mit reduziertem Gemeindegesang und Abstandsregel sowie solche nach 3G, 2G oder 2G+ gefeiert.

In Speyer gilt für Gottesdienste in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Werden mehr Menschen erwartet, als mit Rücksicht auf die Abstandregeln eingelassen werden könnten, tritt 2G in Kraft. An Sonn- und Feiertagen müssen die Pfarreien jedoch mindestens einen Gottesdienst anbieten, bei dem die 3G-Regel gilt. Die dauerhafte Erfassung des Impfstatus zur Erleichterung der Einlasskontrolle ist mit Einverständnis der jeweiligen Personen möglich. Die Anzahl der Gottesdienste kann gesteigert werden, um mehr 3G Angebote zu schaffen. Die Kontaktdaten sind zu erheben. Telefonische Anmeldung zum Gottesdienst oder das Buchungssystem InGenius-Office@ werden empfohlen.

2 G- Regel 

In Trier sind die Gesetze des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Im saarländischen Teil gilt Maskenpflicht bis zum Platz und der Abstand von 1,5 Metern oder die 2G-Regel. Voranmeldung zu 2G-Gottesdiensten wird erbeten, unangemeldet gekommene Besucher werden eingelassen, sofern noch Plätze frei sind. Im Rheinlandpfälzischen Teil des Bistums Trier gilt die 3G- oder 2G-Regel. Letztere tritt in Kraft, wenn mehr Menschen am Gottesdienst teilnehmen möchten, als mit der Abstandregel vereinbar ist.

In Würzburg gilt die Abstandsregel sowie Maskenpflicht außer am Platz. Es darf gesungen werden. Zudem werden Gottesdienste nach 3G angeboten. Musiker, die im Ensemble musizieren, müssen 2G einhalten, für Organisten gilt generell 3G.

Für die Gottesdienste der katholischen Militärseelsorge gelten, wie immer, die Bestimmungen der Bundesländer an den jeweiligen Standorten.

Für Konzerte gilt in allen Bistümern 2G beziehungsweise 2G+ sowie eine 25-prozentige Belegung des jeweiligen Raumes, sofern die Inzidenz nicht über 1000 liegt.

Österreich

In Österreich finden – anders als in der Fasten- und Osterzeit 2020 – in diesem Advent alle Gottesdienste statt. Sie sind für die Gläubigen ohne Zugangsbeschränkungen oder 3G-Nachweis frei zugänglich. Nach der geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenzen sind lediglich FFP2-Masken zu tragen und Mindestabstände von zwei Metern einzuhalten.

Daran soll sich auch bei den Weihnachtsgottesdiensten nichts ändern, wie diese Zeitung am Montag von der Bischofskonferenzen erfuhr. Die Bischöfe setzen auf „Eigenverantwortung und Rücksichtnahme“, heißt es in der seit 22. November geltenden Rahmenordnung. Ein 3G-Nachweis ist nur von jenen gefordert, die einen liturgischen Dienst versehen. Die Bischofskonferenzen empfiehlt „aus hygienischen Gründen“ die Handkommunion, doch ist die Mundkommunion ausdrücklich zulässig, „wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird“.

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