Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer äußert sich in einem Beitrag für die „Tagespost“ zu Frage der Lehrentwicklung auf der Basis des Zweiten Vatikanischen Konzils.
Zwischen Fortentwicklung und Korruption der Lehre unterscheiden
Laut dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist es dem Lehramt der Bischöfe anvertraut, eine Lehrentwicklung festzustellen, zu prüfen und gegebenenfalls für verbindlich zu erklären. Die protestantische Reformation hatte mit dem lutherischen Motto „sola scriptura“ Misstrauen gegenüber der Legitimation von Lehrentwicklung durch Menschen geschürt. Aktuell erlebe die Kirche, so der Regensburger Bischof, eine Flut von Forderungen an „Weiterentwicklung der Lehre.“
Voderholzer erinnert in seinem Beitrag angesichts dieser Forderungen, die an der bischöflichen Vollmacht rütteln, daran, dass das Zweite Vatikanische Konzil es gerade zum Ziel hatte, die Einheit und das gegenseitige Durchdringen der drei „munera“ (Verkündigung, Heiligung, Leitung) und ihre Gründung in der „sacra potestas“ zu vertiefen.
Auch müsse man zwischen einer Fortentwicklung und einer Korruption der Lehre deutlich unterscheiden, so Voderholzer. Die Forderung nach der Zulassung von Frauen zum Weiheamt sei beispielsweise ein deutlicher Widerspruch zum Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“. DT/sdu
Lesen Sie mehr über die Dynamik von Schrift und Tradition im kirchlichen Lehramt in der Beilage „Im Fokus“ in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.