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Vatikan stärkt Beichtgeheimnis

Über das Beichtgeheimnis könne keine weltliche Macht Jurisdiktion beanspruchen, heißt es in einer Erklärung des Vatikan. Versuche, das Beichtgeheimnis aufzuheben, seien eine Verletzung der Religionsfreiheit.
Vatikan: Beichtgeheimnis darf niemals aufgehoben werden
Foto: Tobias Hase (dpa) | Vor allem in Zeiten der Massenkommunikation müsse man darüber wachen, „dass das Beichtgeheimnis niemals von irgendwem verletzt wird“, so das vatikanische Gericht.

Der Vatikan hat die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Dazu veröffentlichte der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie eine Stellungnahme - auch anlässlich der Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche, zur deren Aufklärung in mehreren Ländern immer wieder eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses gefordert worden war.

Weltliche Regelungen nicht auf Kirche übertragen

In der Erklärung des Gerichtshofs heißt es nun, dass die Kirche ihre Rechtsordnung nicht an die einzelner Staaten anpassen müsse. Gleichzeitig stellte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, klar, dass die katholische Kirche Missbrauch nicht toleriere, auch wenn sie am Beichtgeheimnis festhalte.

In einer zusätzlichen Erklärung ging Piacenza darauf ein, dass das Beichtgeheimnis nicht mit dem Berufsgeheimnis von Medizinern oder Anwältin verglichen werden könne. Dabei handele es sich um weltliche Regelungen, die nicht auf die Kirche übertragbar seien. Das Gericht bezeichnete Versuche, das Beichtgeheimnis aufzuheben, als Verletzung der Religionsfreiheit wie auch der Gewissensfreiheit beichtender Gläubiger und ihres Beichtvaters. „Keine menschliche Macht“ könne Jurisdiktionsgewalt über das Beichtgeheimnis beanspruchen.

Wandel der Kommunikation verletzt oft privateste Bereiche

Sollte der Fall auftreten, dass in einer Beichte Straftaten zur Sprache kämen, dürfe eine Stellung vor ziviler Gerichtsbarkeit gemäß dem Aussageverweigerungsrecht nicht als Bedingung für eine Lossprechung gemacht werden, so das vatikanische Gericht weiter. Für eine Vergebung seien aufrichtiges Bedauern und Besserung Voraussetzung.

Es habe einen Wandel der Kommunikation gegeben, in dem „zu oft Informationen jeder Art bekannt gemacht werden, die auch privateste und vertraulichste Bereiche betreffen“, heißt es in der Mitteilung. Dies betreffe auch die Kirche. In Zeiten der Massenkommunikation müsse man allerdings besonders darüber wachen, „dass das Beichtgeheimnis niemals von irgendwem verletzt wird“.

Die Pönitentiarie ist einer der obersten Gerichtshöfe des Vatikan. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen unter anderem Gewissensfragen im Zusammenhang mit den Sakramenten. 

DT/mlu

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Maximilian Lutz Kardinäle Religionsfreiheit Vatikanstadt

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