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Kindesmissbrauch: Jesuitenpater Mertes verteidigt Beichtgeheimnis

Würde man im Falle von Kindesmissbrauch für das Beichtgeheimnis eine Ausnahme machen, würde „defensives Täterschweigen“ weiter betoniert, so der Jesuitenpater Klaus Mertes.
Jesuitenpater Mertes gegen Ausnahme beim Beichtgeheimnis
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Geschützte Vertrauensräume gehörten zur Grundlage einer humanen, nicht-totalitären Gesellschaft, schreibt der Direktor des katholischen Kollegs St. Blasien, Pater Klaus Mertes.

Der Jesuitenpater Klaus Mertes hat sich hinter das Beichtgeheimnis gestellt – auch wenn Priestern von Kindesmissbrauch berichtet wird. Geschützte Vertrauensräume gehörten zur Grundlage einer humanen, nicht-totalitären Gesellschaft, schreibt der Direktor des katholischen Kollegs St. Blasien in einem Gastbeitrag für das Portal „katholisch.de“.

Mertes: Schweigekartelle würden noch enger zusammengeschweißt

Der Anlass ist eine Debatte in Australien: Im Hauptstadtterritorium Canberra sind seit gestern alle Bürger dazu verpflichtet, den staatlichen Behörden zu melden, wenn sie von Missbrauchsvorwürfen erfahren. Auch Priester sind von der neuen Regelung nicht ausgenommen, was der Erzbischof von Canberra und Goulburn, Christopher Prowse, vehement kritisierte.

Dieser Kritik schließt sich Mertes nun an. Würde man im Falle von Kindesmissbrauch für das Beichtgeheimnis eine Ausnahme machen, so Mertes weiter, würde „defensives Täterschweigen“ weiter betoniert und Schweigekartelle noch enger zusammengeschweißt. Wer immer unter seelsorglichen, anwaltlichen, ärztlichen oder anderen Schweigepflichten steht, könne nicht vermeiden, dass er in ethische Dilemma-Situationen gerate. „Das gehört zum Berufsrisiko. Das wird auch nicht dadurch verhindert, dass man verallgemeinernde Ausnahmetatbestände schafft, die die Schweigepflicht durchlöchern“, argumentiert Mertes.

Beichte setzt keinen Vergebungs-Automatismus in Gang

Gerade wegen ihrer Bedeutung verursache der Missbrauch der Schweigepflicht besonders viel Schaden. „Doch niemandem ist geholfen, wenn der Missbrauch auch noch die Macht über die Vertrauensräume erhält, indem er sie zerstört“, so Mertes. Dann bleibe nur noch die totale Transparenz im Dienste totaler Kontrolle, „und damit die unkontrollierte Macht der Kontrolleure“.

Grundsätzlich halte er es für eine „Perversion der Beichte“, wenn sich jemand auf sie berufe, um eine strafrechtliche Aufarbeitung zu umschiffen. „In solchen Fällen handelt es sich um den krassen Fall von Missbrauch der Beichte im Dienste der Vertuschung von Verbrechen bei gleichzeitigem Missverständnis der Beichte“, so der Jesuitenpater. Beichte setze keinen Vergebungs-Automatismus in Gang. „Ein Priester, der die Beichte, also das Schuldbekenntnis hört, ist nicht zur Absolution verpflichtet. Er hat selbstverständlich auch die Pflicht, das Beichtgeheimnis davor zu schützen, dass es zur Komplizenschaft mit Verbrechen führt.“ Der Missbrauch einer Institution wie der Beichte werde aber nicht dadurch verhindert, dass man die Institution abschaffe.

DT/mlu

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