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Heße vor Gericht: Rücktrittsgesuche lösen die Probleme nicht

Die Aussagen Erzbischof Heßes vor dem Kölner Landgericht zum Fall U. boten wenig Neues. Doch er räumte öffentlich ein, dass der Papst es ihm nicht leicht macht.
Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, kommt in das Landgericht.
Foto: Oliver Berg (dpa) | Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, kommt in das Landgericht. Heße ist als Zeuge vor Gericht geladen. In einem Missbrauchsprozess ist ein Priester wegen Kindesmissbrauchs angeklagt.

Die Zeugenaussagen des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße vor dem Kölner Landgericht am Donnerstag haben in puncto Missbrauchsaufarbeitung keine grundstürzenden neuen Erkenntnisse zutage gefördert. Dennoch wird man das Erscheinen des ersten deutschen Diözesanbischofs vor einem weltlichen Gericht in einem Missbrauchsverfahren nicht nur auf seine Symbolwirkung herunterbrechen dürfen.

Mehrere Aufhänger zur Versachlichung der Debatte

Die Anhörung bot mehrere Aufhänger zu einer Versachlichung der Debatte. Dass eine Bistumsleitung einen so schwerwiegenden Fall wie den des angeklagten Pfarrers U. heute wohl anders anpacken würde, liegt ebenso auf der Hand wie die Tatsache, dass Fehler begangen worden sind. Über den Wahrheitsgehalt und die Glaubwürdigkeit von Heßes Erinnerungslücken und Selbsteinschätzungen soll hier nicht spekuliert werden. Zutreffend wirkte seine Aussage, dass die Weigerung des Papstes, seinen Rücktritt anzunehmen, die Lage für ihn nicht einfacher gemacht habe.

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Der Hamburger Erzbischof ist kein Einzelfall: In München, Trier und einigen anderen Diözesen steht den Bistumsleitungen der öffentliche Teil der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen noch bevor. Mit Rücktrittsgesuchen sind die Probleme nicht unbedingt gelöst. Denn die Flucht geweihter Amtsträger in eine neue, weniger belastende Aufgabe entspricht nicht dem familiären Selbstverständnis der kirchlichen Gemeinschaft. Papst Franziskus hat das Amt selbst im Fall Heße als Disziplinarmaßnahme eingesetzt. Der 55-Jährige hat nach menschlichem Ermessen noch mehrere Synodalversammlungen und mindestens 20 Dienstjahre vor sich, in denen er sich das Vertrauen der Menschen voraussichtlich hart erarbeiten muss. Das fordert mehr, als ein Funktionär für eine Behörde üblicherweise leistet, zumal sich die Mühen der Ebene in den nächsten Jahren in kirchlichen Leitungsämtern eher stärker bemerkbar machen dürften.

Ein Bischof kann sich nicht einfach aus der Pflicht nehmen

Man kann die Weigerung des Papstes, bischöfliche Rücktritte anzunehmen, durchaus als Absage an eine Funktionärshaltung sehen. Wenn das Selbstverständnis des Bischofs tatsächlich das eines Familienvaters sein soll, kann er sich bei zunehmender Windstärke nicht einfach aus der Pflicht nehmen.

Die Zeitenwende, die gerade in der katholischen Kirche stattfindet, kann läutern wirken und überzogene Vorstellungen vom Bischofsamt zurechtrücken. Auch die kirchliche Gemeinschaft lebt von einer Art Generationenvertrag. Wer heute Leitungsämter mit Personalverantwortung übernimmt, profitiert nicht nur vom geistlichen und materiellen Reichtum der Institution, sondern auch von Erfahrungen. Das heißt: Die Jungen müssen aus den Fehlern der Vorgänger lernen können. Und das geht oft nur, wenn diese nicht vormachen, wie man sich unangenehmen Situationen durch Rücktritt rasch entzieht.  

Wie sollen Geistliche mit verdächtigen Mitbrüdern umgehen?

Ein zweiter Aspekt, der im Lauf der Anhörung anklang, war die Frage nach dem Zusammenhalt unter Priestern: Wie gehen Geistliche mit schwierigen oder verdächtigen Mitbrüdern um? Der vor dem Kölner Landgericht verhandelte Fall U. fiel nicht einfach vom Himmel. Deutliche Abweichungen von der priesterlichen Lebensführung – der Angeklagte hatte Pflegekinder –  müssen Vorgesetzte und Mitbrüder nicht stillschweigend tolerieren. In zehn oder 20 Jahren werden sich Bistumsleitungen auch der Frage stellen müssen, wie sie mit Tätern umgegangen ist. Deren radikale soziale Ausgrenzung wäre für eine Institution, für die Barmherzigkeit und die Sorge um das Seelenheil konstitutiv sind, schließlich auch keine Option. Heßes Anhörung vor dem Kölner Landgericht war ein Denkanstoß.

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