Geht die Kirche zu unsanft mit Priestern um, die den Zölibat verletzen und das Priesteramt verlassen wollen? Die am gestrigen Mittwoch veröffentlichte Handreichung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) soll jedenfalls „Verletzungserfahrungen“, die Zusammenhang mit der Laisierung entstünden und willkürliches Handeln, das als „Machtmissbrauch“ erfahren worden sei, zukünftig reduzieren. Grundlage der neuen Handreichung sei ein Beschluss des Synodalen Weges, der vorsieht, der Entfremdung dispensierter Priester entgegenzuwirken, und die weitere Beschäftigung auch im pastoralen Dienst zu ermöglichen.
Die Handreichung weist darauf hin, dass dies kirchenrechtlich bereits in vielen Feldern möglich sei – nicht gestattet ist laisierten Priestern etwa der Dienst im Priesterseminar oder das Predigen in der Heiligen Messe. Im Übrigen sei zu beachten, „dass die im November 2022 beschlossene Grundordnung des kirchlichen Dienstes keine Restriktionen mehr bzgl. der Lebensgestaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennt. Dies bedeutet, dass laisierte Priester, auch wenn sie nicht kirchlich gültig verheiratet sind, und unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung im kirchlichen Dienst eingestellt werden können.“
Bischof trägt Verantwortung für „angstfreien Raum“
Das Kirchenrecht könne aber die Gefühlslage der Beteiligten nicht regeln. Daher sei es wichtig, dass alle Handelnden professionell mit der Situation umgingen. „Wenn die Laisierung von den Beteiligten nicht als Angriff auf die Institution Kirche bewertet wird und der laisierte Priester die Kirche in dem Prozess nicht als verletzend erlebt hat, haben alle Beteiligten die Chance, daraus gemeinsam etwas konstruktiv Neues zu schaffen, wovon alle profitieren und was den Menschen und der Kirche gerecht wird. Daher braucht man laisierte Priester auch nicht institutionell zu verstecken, sondern kann und sollte offen mit ihnen und ihren Lebensentscheidungen umgehen“, heißt es in dem Text. So wäre etwa zu prüfen, ob „die früher vorgenommene Streichung aus der Übersicht der Weihejahrgänge nicht rückgängig gemacht“ werden könne. Der Bischof trage „die Verantwortung, einen angstfreien Raum für den konstruktiven Umgang mit der Laisierung in der bischöflichen Verwaltung zu garantieren und in den gemeindlichen Kontexten zu ermöglichen.“
Ausgeschiedene Priester weiter in der Kirche zu beschäftigen, sei „gerade angesichts der veränderten Wirklichkeit und zunehmenden Personalnot anzustreben“, so die Handreichung weiter. Für die Kirche solle ein „menschlicher Umgang mit dem Scheitern einer Person“ eine Selbstverständlichkeit sein. Die Neuausrichtung der Kirche – für einen synodalen Stil und als Zeichen gegen Machtmissbrauch – werde „im Umgang mit Priestern, die einen neuen Weg einschlagen wollen, sichtbar und umgesetzt.“
Als Beispiel für guten Umgang mit laisierten Priestern nennt die Handreichung die Initiative „Priester im Dialog“ in der Erzdiözese München und Freising: „In den Gesprächen zwischen Vertretern der Diözesanleitung und Priestern, die aufgrund einer Partnerschaft aus dem Amt geschieden sind, ging und geht es den Organisatoren darum, einen Prozess der Wiederannäherung in Gang zu setzen und gemeinsam die oft mit der Situation verbundene Sprachlosigkeit zu überwinden. Ebenso soll durch die jährlich zweimal stattfindenden Begegnungen Entfremdung verhindert und eine mögliche Integration in die Pastoral angestrebt werden.“ (DT/jra)
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