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Deutsch-vatikanische Kommission soll Rolle der KHKT klären

Widerspricht die Priesterausbildung an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie dem Preußenkonkordat? Juristen sind uneins. Nun sollen eine Kommission helfen.
Kölner Hochschule für Katholische Theologie
Foto: Annika Schmitz/KNA (KNA) | Immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen: die Kölner Hochschule für Katholische Theologie.

Eine Kommission soll die Frage der künftigen akademischen Priesterausbildung im Erzbistum Köln klären. Während das Erzbistum den Priesteramtskandidaten die freie Wahl zwischen dem traditionellen Studienort Bonn und der 2020 aus der Hochschule der Steyler Missionare hervorgegangenen Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) lassen will, favorisiert die Landesregierung Medienberichten zufolge die Universität Bonn. Zu klären ist, ob die Landesregierung den einschlägigen Studiengang an der KHKT ab 2026 weiterhin anerkennt und die vom Erzbistum favorisierte Zweigleisigkeit in der Priesterausbildung mit dem Preußenkonkordat von 1929 vereinbar ist. Da es sich um eine Konkordatsangelegenheit handelt, fallen die Verhandlungen in die Zuständigkeit des vatikanischen Staatssekretariats. Der „Freundschaftsklausel“ des Konkordats zufolge sind Interpretationsspielräume auf freundschaftliche Weise zu klären. Koordinator der deutschsprachigen Abteilung des Staatssekretariats ist der Münchner Diözesanpriester Johannes Palus.

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Die Frage um die Vereinbarkeit der Priesterausbildung mit dem Preußenkonkordat an der KHKT wird seit Jahren immer wieder diskutiert. Der Staatsrechtler Josef Isensee vertritt die Auffassung, dass die Ausbildung des Priesternachwuchses an einer staatlichen Universität im Interesse des Staates liege, weil die Theologie dort an der Freiheit der Wissenschaft am wirksamsten teilhabe und sich im Kreis der übrigen Wissenschaften behaupten müsse. Das Recht der Religionsgemeinschaften, eigene Anstalten mit Hochschulcharakter zur Ausbildung ihrer Geistlichen zu errichten und zu unterhalten, greife Isensee zufolge nicht, soweit das Preußenkonkordat den theologischen Fakultäten von Bonn und Münster die „wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen“ vorbehalte.

Juristen uneins

Anderer Auffassung ist der Bonner Staatskirchenrechtler Christian Hillgruber. Der Direktor des Instituts für Kirchenrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn geht davon aus, dass das ebenso wie das Preußenkonkordat fortgeltende Reichskonkordat der Kirche das Recht gebe, eigene kirchliche Hochschulen für die Klerikerausbildung zu errichten. „Die Errichtung einer neuen kirchlichen Hochschule durch das Erzbistum ist also grundsätzlich vertraglich abgesichert“, so Hillgruber. Auch der Kirchenrechtler Stefan Mückl, der an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom lehrt, sieht in der Gründung der KHKT keinen Widerspruch zu dem Konkordat. Seiner Studie zufolge steht die nordrhein-westfälische Landesverfassung über dem Konkordat und erlaubt dem Erzbischof die Ausbildung von Geistlichen an einer eigenen Hochschule.

Ein in dieser Woche in der FAZ zitiertes, noch nicht veröffentlichtes Gutachten der Kölner Hochschullehrer Stefan Muckel und Markus Ogorek, demzufolge die KHKT gegen das Konkordat verstoße, liegt dem Erzbistum bisher nicht vor. Es verweist auf die Zuständigkeit des Vatikans in Konkordatsfragen. Kritiker, die die Hochschule für nicht finanzierbar halten, sind inzwischen leiser geworden. Die KHKT ist mittlerweile über die pastorale Schwerpunktsetzung Bildung finanziell abgesichert und wirbt Spenden ein. (DT/reg)

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