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"Der Zuspruch Gottes im Segen soll allen gelten"

Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung legt Entwürfe für Segnungsfeiern vor. An der Erarbeitung der Entwürfe waren auch Mitglieder der Synodalversammlung beteiligt.  
Segnungsfeier für alle Liebenden in Bischofskirche in Magdeburg
Foto: Ronny Hartmann (dpa) | Segen Gottes für alle fordert die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung: Segensfeiern seien ein Zeichen, dass sich die Kirche auf ihre Seite stelle.

Obwohl es von römischer Seite kein grünes Licht für die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare gibt, hat die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung (AKF), wie das Portal „katholisch.de“ meldet, am Dienstag zwei liturgische Entwürfe für solche Segnungsgottesdienste präsentiert. Diese seien eine Möglichkeit, die bedingungslose Liebe Gottes zu bezeugen und zu vermitteln, heißt es in der pastoral-theologischen Einführung. Eine Bischöfe Approbation oder Empfehlung für diese Vorlagen gibt es nicht.

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Segnungen für queere und geschiedene Menschen

Der Zuspruch Gottes im Segen solle allen gelten, auch queeren und geschiedenen Menschen sowie solchen, „die sich für das Sakrament der Ehe aktuell nicht disponiert sehen". Die Segensfeiern seien sichtbares und öffentliches Zeichen dafür, „dass sich die Kirche auf ihre Seite stellt und die Gegenwart Gottes“ für ihr Leben und ihre Liebe erbittet.  Schließlich sei, so die Überzeugung der AFK, „im gemeinsamen Leben der um einen Segen bittenden Paare sittlich Gutes da“, nämlich Treue, Fürsorge, Verantwortung, Liebe.

Die AFK gibt an mit der Handreichung auf die Ausgrenzung und Abwertung reagieren zu wollen. Damit seien vor allem gleichgeschlechtliche Paare in der Kirche konfrontiert worden. Pastorale Mitarbeiter, die mit den Segensfeiern betraut werden, sollen eine Fortbildung bekommen, die biblische Grundlagen, lehramtliche Aussagen und die Unterscheidung von Segnungsfeiern und sakramentaler Eheschließung zur Grundlage habe, fordert das Papier. 

Entwürfe seit drei Jahren in Arbeit

Eine überdiözesane Redaktionsgruppe hatte der Meldung zu Folge die Handreichung in den vergangenen drei Jahren erarbeitet haben. Dies sei unabhängig vom Synodalen Weg geschehen, dessen letzte Vollversammlung im März beschlossen hatte, angemessene liturgische Feiern für gleichgeschlechtliche Paare zu entwickeln und einzuführen. Im Redaktionsteam, das die Arbeitshilfe entworfen hat, saßen die Essener Bereichsleiterin für Pastoralentwicklung Andrea Qualbrink, der Leiter der Familienabteilung im Bistum Münster Holger Dörnemann, der Leiter des Grundlagenreferates "Kirche in Beziehung" im Erzbistum Hamburg Jens Ehebrecht-Zumsande sowie die Leiterin der Osnabrücker Seelsorgeabteilung Martina Kreidler-Kos. Alle Redakteure der Arbeitshilfe  waren Mitglieder der Synodalversammlung.  DT/dsc

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