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Abtreibungen: Katholischer Widerstand in Tirol

Die Landesregierung will einen „niederschwelligen“ Zugang zu Abtreibungen, die Kirche setzt dagegen auf Beratung und Hilfe.
Schwangere Frau im Gebet
Foto: Corinne Simon (KNA) | Die Gesellschaft habe die Pflicht, schwangeren Frauen „niederschwellig, kostenfrei und flächendeckend“ effektive Unterstützung anzubieten, sagt der Innsbrucler Bischof Bischof Glettler.

Auf Seite 30, gut versteckt im Kapitel „Gesundheit und Pflege“ ihres Regierungsprogramms für „Tirol 2022–2027“ bekennen sich die dortigen Regierungsparteien ÖVP und SPÖ zu einem „bedarfsgerechten, niederschwelligen, medizinisch qualitätvollen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen“. Diesen wollen sie sicherstellen, und zwar entweder „durch den Ausbau des ambulanten Angebots im niedergelassenen Bereich oder angekoppelt an einer ausgewählten, öffentlichen Einrichtung“. Auch die Begründung für diese Neuerung findet sich im Regierungsprogramm. ÖVP und SPÖ bekennen sich hier zu dem „Grundsatz, dass die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch einzig und allein eine höchstpersönliche Entscheidung der Frau ist“.

Beratungsangebot soll auf keinen Fall kirchlich sein

Nicht genug ist das der Tiroler Soziallandesrätin Eva Pawlata von der SPÖ. Sie meinte jüngst in einem Interview mit der Austria Presse Agentur (APA), Abtreibungen sollten „flächendeckend an allen öffentlichen Krankenhäusern“ kostenlos angeboten werden. Ein entsprechendes Beratungsangebot sei wünschenswert, dürfe aber „auf keinen Fall kirchlich“ sein. Der Hintergrund ist, dass es in Österreich, im Gegensatz zu Deutschland, keine verpflichtende Beratung als Bedingung für eine straffreie Abtreibung gibt, allerdings etliche Angebote einer Hilfe und Orientierung vermittelnden Beratung, insbesondere in kirchlicher Trägerschaft.

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Deshalb protestierte der Innsbrucker Diözesanbischof Hermann Glettler umgehend gegen den geforderten Ausschluss kirchlicher Berater, der ein Affront gegenüber Mitarbeitern kirchlicher und kirchennaher Einrichtungen sei, „die über Jahrzehnte für Frauen im Einsatz sind, sie beraten, für ihre Rechte kämpfen und ihnen Unterstützung bieten“. Immerhin beraten in Tirol Einrichtungen wie die Caritas, die Initiative „Frauen helfen Frauen“ und die „Aktion Leben“ Mütter in vielen Not- und Krisenlagen.

Bischof ergreift Partei für das ungeborene Kind

Die österreichischen Bischöfe fordern bereits seit Jahrzehnten jene „flankierenden Maßnahmen“, die bei der Einführung der Fristenregelung versprochen, aber nie realisiert wurden: Dazu zählen eine statistische Erfassung der Abtreibungen, eine Erforschung der Motive und die verpflichtende Einführung einer Bedenkzeit zwischen Beratung und Durchführung. Diesen Forderungen gab Bischof Glettler nun neuerlich Nachdruck.

Er stellte klar, dass er „für das ungeborene Kind Partei ergreifen“ wolle: „Sein elementares Lebensrecht darf nicht geringer bewertet werden als das Freiheits- und Selbstbestimmungsrecht einer erwachsenen Person.“ Die Kirche sei für „eine effektive und kompetente Hilfestellung für schwangere Frauen“. Schwangerschaft sei eine Zeit starker körperlicher Belastungen, „aber in keinem Fall eine Krankheit“. Aus diesem Grund könnten Abtreibungen „nicht Teil der staatlich zu gewährleistenden Gesundheitsversorgung sein“.

Effektive Unterstützung  statt Abtreibung

Weil jede Schwangerschaft „ein Geschenk und eine Herausforderung“ sei, in Konfliktsituationen mitunter aber auch eine große Belastung, sei es notwendig, Schwangeren in Notlagen jede nötige Unterstützung zukommen zu lassen. In jedem Fall müsse das Wohl der Mutter wie auch jenes des Kindes berücksichtigt werden. Die Gesellschaft habe die Pflicht, schwangeren Frauen „niederschwellig, kostenfrei und flächendeckend“ effektive Unterstützung anzubieten, schrieb Bischof Glettler in der „Tiroler Tageszeitung“ in offensichtlicher Anspielung auf das oben zitierte Regierungsprogramm.

Am Montag meldete sich angesichts unmittelbar bevorstehender Beratungen im Tiroler Landtag das österreichweite Netzwerk „Priester für das Leben“ zu Wort und kritisierte die neue Tiroler Landesregierung, weil diese ein Gesetz auf den Weg bringen wolle, „welches flächendeckend Abtreibungsmöglichkeiten in ganz Tirol zu forcieren beabsichtigt“. Dazu gelte es „mit aller Entschiedenheit Nein zu sagen“, schreiben die „Priester für das Leben“ in ihrer Stellungnahme. „Und dies sowohl aus Gewissensgründen wie aus wissenschaftlicher Redlichkeit.“ „Frauen und Männer, die in einer sogenannten Krisenschwangerschaft stehen, brauchen keine Abtreibungen, sondern tatsächliche Hilfe“, heißt es da.

Perversion und Lüge der schrecklichsten Art

Die Tötung eines ungeborenen Kindes „als einen Akt der Gesundheitsvorsorge zu präsentieren oder gar als eine Ausübung menschlicher Freiheit, ist Orwellscher Neusprech, Perversion und Lüge der schrecklichsten Art“. Abtreibung zerstöre das Leben des Kindes, der Familien und der an der Tat Beteiligten.

Die „Priester für das Leben“ ermutigen ausdrücklich „jeden aufrechten Staatsbürger, sich der geplanten Maßnahme zu widersetzen“. Widerstand gegen ungerechte Maßnahmen sei „keine Option unter ferner liefen, sondern Pflicht“. Wörtlich heißt es: „Ungeborene Kinder sind keine Gegenstände für politische Debatten, sondern Personen. Und Personen, gleich wie alt sie sind, haben das unveräußerliche Recht auf Leben.“

Demonstration gegen Abtreibung geplant

Die „Jugend für das Leben“ sammelt nun Unterschriften für eine Petition („Klares Nein zu Abtreibungen an Tiroler Kliniken!“) an den Tiroler Regierungschef Anton Mattle. Dessen ÖVP ist trotz herber Verluste bei der Landtagswahl im September weiter die stimmen- und mandatsstärkste politische Kraft in Tirol. Für 14. Januar ist eine Demonstration in Innsbruck geplant.

Zwar hat die ÖVP Pawlatas Ruf nach flächendeckenden Abtreibungen an öffentlichen Krankenhäusern am Dienstag abgeschmettert und sich auf die Ziele des Regierungsprogramms zurückgezogen. Doch bereits Ende dieser Woche behandelt der Landtag einen Dringlichkeitsantrag der Grünen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, „umgehend die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs an öffentlichen Krankenhäusern zu gewährleisten“.

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