Lebensrecht

Kaminski: Es gibt kein Recht auf die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen

ALfA kritisiert Forderungen des Deutschen Juristinnenbundes nach weitgehender Liberalisierung des Abtreibungsverbots.
Kind in der 25. Schwangerschaftswoche
Foto: Science Photo Library (imago stock&people) | Deutscher Juristinnenbund will Mitarbeiter in Heilberufen zum Töten von Kindern zwingen. Im Bild: Ein Kind in der 25. Schwangerschaftswoche.

Scharfe Kritik am Positionspapier „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ des Deutschen Juristinnenbundes hat die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, geäußert. In einer Pressemeldung der Aktion nannte Kaminski von einer moralischen Bankrotterklärung und einer intellektuellen Zumutung. Kaminski wörtlich: „Es gibt kein Recht auf die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen.“ Strafbar sollen nach Ansicht des Juristinnenbundes künftig nur noch Abtreibungen sein, die gegen den Willen der betroffenen Frau durchgeführt werden.

Alle übrigen sollen ohne jede Indikation bis zur 25. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können. Das bedeute, so Kaminski, eine Verdopplung der Frist für die derzeit nach der Beratungsregelung durchgeführten Abtreibungen und beträfe folglich regelmäßig auch vollständig entwickelte Kinder, von denen einige auch bereits außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig wären.

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Zum Töten gezwungen

Ferner kritisierte die Vorsitzende der AlfA die von den Juristinnen vorgeschlagenen Sanktionen. So sollen Krankenhäuser, die sich weigern, Abtreibungen anzubieten, hierzu gesetzlich verpflichtet und bei Beharren aus dem Landeskrankenhausplan entlassen werden. Des Weiteren soll den Juristinnen zu folge die Bereitschaft, Tötungshandlungen an wehrlosen und unschuldigen Mitpatienten vorzunehmen, soll zur Einstellungsvoraussetzung für medizinisches Personal gemacht werden. 

Verantwortungslosigkeit als Prinzip

Dagegen betont Kaminski: „Nur der Schutz des Rechts auf Leben ermöglicht Personen die Ausübung anderer Rechte.“ Das gelte auch für das Recht auf Selbstbestimmung, das überdies nicht erst geltend gemacht werden könne, wenn ein Schwangerschaftstest anders als erhofft ausfalle. Es sei daher absurd, so Kaminski, wenn der Deutsche Juristinnenbund behaupte, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „Pflicht zur Austragung“ eines ungeborenen Kindes messe dem (reproduktiven) Selbstbestimmungsrecht der „schwangeren Person“ keinen echten Stellenwert bei.

Der Deutsche Juristinnenbund, kritisiert die Vorsitzende der Lebensrechtsbewegung, scheine sich „schwangere Personen“ als Wesen vorzustellen, die bar jeder Verantwortung für die manifesten Folgen des eigenen Handelns grenzenlose Ansprüche an Staat und Gesellschaft zu stellen berechtigt seien. Da dränge sich der Gedanke, das irgendwas bei der Erziehung dieser Juristinnen falsch gelaufen sein müsse, geradezu von selbst auf, schließt die Pressemeldung Aktion Lebensrecht für Alle. DT/pwi

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