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Lang, schmutzig, unerträglich

Was von dem „neuen Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ des Deutschen Juristinnenbundes zu halten ist.
Abtreibungslobby  intensiviert den Kampf gegen den §218
Foto: Axel Heimken (dpa) | Die Abtreibungslobby intensiviert den Kampf gegen den §218. Juristinnen wollen nun denen, die einen Heilberuf ergreifen, die Last des Tötens auferlegen.

Vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 25. Schwangerschaftswoche; Übernahme sämtlicher Kosten durch die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten; Verpflichtung von Krankenhäusern und Kliniken, Abtreibungen anzubieten – andernfalls Ausschluss aus der Bedarfsplanung der Bundesländer; Bereitschaft zur Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen im Mutterleib als Einstellungsvoraussetzung für medizinisches Personal; Aufnahme der Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen in die Studienpläne medizinischer Fakultäten. Die Liste der moralischen Zumutungen, die das „neue Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ beinhaltet, das der Deutsche Juristinnenbund gestern veröffentlichte, ist nicht nur lang und schmutzig. Sie ist auch gänzlich inakzeptabel und völlig unerträglich.

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Es gibt keine Pflicht, die Last des Tötens zu schultern

Als hätten „schwangere Personen“, von denen im Text durchgängig die Rede ist, einen Anspruch auf die Tötung eines von ihnen gezeugten Kindes, sobald sie es als unerwünscht deklarieren. Als müsste die Solidargemeinschaft dafür geradestehen, dass Menschen nicht zu akzeptieren gewillt sind, dass nun einmal nur Enthaltsamkeit und Sterilität einen Pearl-Index von Null im Gepäck führen. Als sei der Verzicht auf Geschlechtsverkehr mit einem zeugungsfähigen Mann binnen der maximal sechs fruchtbaren Tage im Zyklus einer Frau etwas völlig Unzumutbares. Als hätten Menschen, die einen Heilberuf ergreifen, die Pflicht, die Last des Tötens zu schultern, wenn „schwangere Personen“ feststellen, dass ihr Versuch, die Biologie zu überlisten, gescheitert ist.

Klappe halten, Drinks bezahlen

Dahinter steht ein Selbstentwurf vom Menschen oder jedenfalls jener Ausprägung, die gemeinhin als Frau bezeichnet wird, der sie als ein der Natur, Werten, Normen und Pflichten gänzlich enthobenes Subjekt denkt. Ob dieses nun entscheidet, Essensreste aus dem Mund zu entfernen oder ein Kind abzutreiben, ist letztlich bedeutungslos. Seine Umwelt ist einzig und allein dazu da, die Forderungen, die es an sie stellt, zu erfüllen. Im letzteren Fall durch genehme Gesetze, allzeit verfügbare und dienstbare Auftragskiller, die ihr Gewissen, sofern überhaupt noch vorhanden, beim Betreten der Klinik an der Garderobe abzugeben haben. Ansonsten gilt: Klappe halten, Drinks bezahlen. Selbst wie in der Gesellschaft über vorgeburtliche Kindstötungen gedacht und gesprochen werden darf, glaubt es, in seinem Fieber-Wahn noch normieren zu dürfen. Mit solchen Juristinnen lässt sich kein Recht und schon gar kein Staat machen.

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