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Bald Abtreibungen am Landeskrankenhaus Bregenz

ÖVP-geführte Landesregierung legt Kehrtwende im Sinn der Grünen hin. Kritik von Bischof Elbs und „Jugend für das Leben“.
Landeskrankenhaus Bregenz
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Ab Ende November wird es die Möglichkeit zur Abtreibung am Bregenzer Landeskrankenhaus geben. Die Entscheidung stößt auf Kritik aus der Kirche und den Lebensrechtsverbänden.

Lange hatte die ÖVP-geführte Landesregierung Widerstand geleistet, nun aber wird es ab Ende November doch die Möglichkeit zur Abtreibung am Bregenzer Landeskrankenhaus geben. Der Vorarlberger Regierungschef Markus Wallner (ÖVP) begründete den Schwenk damit, dass „alle Bemühungen nicht funktioniert haben, eine niedergelassene Praxis zu finden und einzurichten, welche die Fristenregelung vollzieht“. Abtreibung bleibe aber eine private, also nicht von den Krankenkassen finanzierte Leistung.

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Anders als Wallner war der Juniorpartner in der Landesregierung, die Grünen, von Anfang an dafür, Abtreibungen im Landeskrankenhaus durchzuführen. Auch SPÖ und NEOS begrüßten die Entscheidung.

Leben retten

An die „Symbolkraft“ des Ortes erinnerte in einer kritischen Stellungnahme der Vorarlberger Diözesanbischof Benno Elbs: „Ein Krankenhaus ist ein Ort, an dem es in erster Linie darum geht, Leben zu retten.“ Der Kirche gehe es nicht darum, „über Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen haben, zu urteilen“, sondern um ein Umfeld, „in dem Menschen Ja zu ihren Kindern sagen können“. Dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stehe im Fall der Abtreibung „das Recht eines ungeborenen Kindes auf Leben gegenüber“.

Von einem „Skandal mit vielen Folgeschäden“ und einem „Dammbruch“ sprach am Donnerstag der Lebensrechtsverein „Jugend für das Leben“. Die Vorsitzende der „Jugend für das Leben“, Gabriele Huber, forderte Regierungschef Wallner zum Rücktritt auf. Es sei die Aufgabe des Staates, „das Leben zu schützen; nicht, staatliche Infrastruktur zur Tötung bereitzustellen“. Die Landesregierung bringe „Frauen und Kinder in tödliche Gefahr“. Das „erste Opfer“ der Vorarlberger Entscheidung sei die bisher garantierte Gewissensfreiheit des Krankenhauspersonals. DT/sba

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