Sakramentale Vollmacht und Synodalität gehören in ein gutes Gleichgewicht. Darauf weist der Ordinarius für Kirchenrecht in der Theologischen Fakultät Trier, Christoph Ohly, im Gespräch mit der „Tagespost“ hin. „Eines von beiden über Gebühr zu betonen, bringt die Kirche immer in eine Schieflage.“ Aus dieser komme sie nur im bereiten Hören auf den Willen des Herrn der Kirche heraus, so Ohly.
Ohly: Kirche ist keine politische Einrichtung
Wenn das legitime Prinzip der Synodalität stark betont werde, gleichzeitig jedoch die von Christus eingestiftete Vollmacht der Entscheidungsträger, also des Papstes und der Bischöfe, in die Gefahr einer Hintanstellung gerate, wecke das falsche Erwartungen, so der Trierer Kirchenrechtler. „Persönliche Entscheidungen des Papstes erwecken in einer solchen Sichtweise leicht den Anschein einer willkürlichen Handlung.“ Die Kirche sei jedoch keine politische Einrichtung, für sie sei vielmehr das unipersonale Leitungsprinzip kennzeichnend. „Darin wird die sakramentale Stellvertretung Christi und das konstitutive Verwiesensein auf alle Gläubigen als Glieder der Kirche sichtbar“ so Ohly, der auch Gastdozent an der Kanonistischen Fakultät der Kirchlichen Universität „San Dámaso“ in Madrid ist.
In Bezug auf die jüngst zu Ende gegangenen Jugendsynode im Vatikan würde Ohly nicht von einem grundsätzlich neuen Verständnis der Bischofssynode sprechen. Erkennbar sei jedoch eine „Fortentwicklung“, von der die gesamte Geschichte der Bischofssynode gekennzeichnet sei. „Auch die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben diesem universalkirchlichen Beratungsorgan durch vereinzelte Korrekturen und Ergänzungen ein jeweils spezifisches Gepräge gegeben“, betont Ohly.
Auch die Bischöfe bedürfen einer Beratung
Die Wahrnehmung, während der Synode sei es vor allem darum gegangen, die Bischöfe zu beraten, betrachtet der Trierer Kirchenrechtler differenziert. „Die Notwendigkeit, beraten zu werden, und die bischöfliche Vollmacht, den Papst zu beraten, schließen sich nicht aus, sondern bedingen sich gegenseitig.“ Die Bischofssynode sei zwar ihrem verfassungsrechtlichen Wesen nach ein Beratungsorgan. Doch auch die Bischöfe bedürften einer Beratung, die „durchaus vielschichtig“ ist.
DT/mlu
Warum der Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly nicht von einem grundsätzlich neuen Verständnis der Bischofssynode sprechen würde, und ob es kirchenrechtlich möglich ist, Laien und Frauen eine noch größere Bedeutung zuteil werden zu lassen, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 08. November 2018.