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Problematische Netzwerke

Papst Benedikt XVI. bestand auf einem Priesterbild, das der Lehre der Kirche entspricht – und wurde dafür kritisiert.
Nach Münchner Missbrauchsgutachten
Foto: Friso Gentsch (dpa) | Auch homosexuell veranlagte Kleriker werden in dem Gutachten als Bereich angesehen, „der geeignet ist, aufgrund Abschottung massive Aufklärungsverhinderung nach sich zu ziehen“.

Das Münchner Gutachten bestätigt, wie begründet Papst Benedikts zügiges Eingreifen nach der Papstwahl in puncto Priesterausbildung war. Die „Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen“, die der deutsche Papst bereits im ersten Jahr seines Pontifikats veröffentlichte, zeigt noch heute Weitblick und Unerschrockenheit. 

Auch homosexuell veranlagte Kleriker verhindern Aufklärung

Denn Benedikt bestand auf einem Priesterbild, das der Lehre der Kirche entspricht: Kandidaten, die Homosexualität praktizieren oder tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben, sollen nicht zu Priestern geweiht werden. Für diesen Text bezog er gerade in seiner deutschen Heimat mehr Prügel als Anerkennung. Doch nun liest man im Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, dass im Hinblick auf „Aufklärungshindernisse“ im Kampf gegen Missbrauch in der Kirche auch homosexuell veranlagte Kleriker als ein Bereich angesehen werden, „der geeignet ist, aufgrund Abschottung massive Aufklärungsverhinderung nach sich zu ziehen“. 

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Hier wird ein Problem deutlich, das sich nicht in holzschnittartige Reformmuster im Stil des Synodalen Wegs fassen lässt. Denn von einem Priester erwarten die Menschen zu Recht, dass er persönliche Befindlichkeiten pastoralen Zielen – und zu ihnen gehört die Bekämpfung des Missbrauchs in der Kirche – unterordnen kann. Wenn, wie immer gesagt wird, jedem sexuellen Missbrauch ein Machtmissbrauch zugrunde liegt, kommt die Kirche gar nicht umhin, ein besonderes Auge auf klerikale Netzwerke zu werfen. Und just hier spricht das Gutachten (auf Seite 424) unmissverständlich von „deutlichsten Zeichen“, dass homosexuell orientierte Personen „besonders enge Kontakte pflegten, so dass der Eindruck eng geknüpfter Netzwerke entsteht, die bis zu herausgehobenen Positionen in der Hierarchie des Ordinariats unterhalten wurden.“

Eine namhafte Zahl der zur Überprüfung vorgelegten Unterlagen habe „Anhaltspunkte und Belege für eine ausgeprägte Homosexualität“ insbesondere von Priestern enthalten. Es war Papst Benedikt XVI., der das Seine tat, um homosexuelle klerikale Netzwerke zu unterbinden. Dass in den Ortskirchen offensichtlich nicht alle so klar sehen wie er, lässt sich nach der Lektüre des Münchner Gutachten nur schwer leugnen.

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