Papst Franziskus nimmt den Rücktritt des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße nicht an. Dies gab der Vatikan über die Apostolische Nuntiatur in Berlin am Mittwoch bekannt.
Nicht absichtlich Missbrauch vertuscht
In einer Erklärung des Heiligen Stuhls heißt es, man habe nach eingehender Prüfung der eingegangenen Dokumente zwar Mängel in der Organisation und Arbeitsweise des Erzbischöflichen Generalvikariates sowie persönliche Verfahrensfehler des Hamburger Erzbischofs festgestellt. Die Untersuchung habe jedoch nicht gezeigt, „dass diese mit der Absicht begangen wurden, Fälle sexuellen Missbrauchs zu vertuschen“. Das Grundproblem, so heißt es im Befund des Vatikans weiter, habe im größeren Kontext der Verwaltung der Erzdiözese im Mangel an Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber den von Missbrauch Betroffenen bestanden.
Heßes Handeln in Zusammenhang mit der Aufklärung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln, wo der 55-Jährige von 2012 bis 2015 das Amt des Generalvikars innehatte, war im Juni Gegenstand einer Apostolischen Visitation des Erzbistums. Diese führten der schwedische Kardinal Anders Arborelius, Bischof von Stockholm, sowie Johannes van den Hende, Bischof von Rotterdam, durch.
Wörtlich heißt es in der Erklärung des Vatikans: „In Anbetracht der Tatsache, dass der Erzbischof seine in der Vergangenheit begangenen Fehler in Demut anerkannt und sein Amt zur Verfügung gestellt hat, hat der Heilige Vater, nach Abwägung der über die Visitatoren und durch die einbezogenen Dikasterien der Römischen Kurie zu ihm gelangten Bewertungen, entschieden, den Amtsverzicht S.E. Mons. Heßes nicht anzunehmen, sondern ihn zu bitten, seine Sendung als Erzbischof von Hamburg im Geist der Versöhnung und des Dienstes an Gott und den seiner Hirtensorge anvertrauten Gläubigen fortzuführen.“
Angebot des Amtsverzichts im März
Heße hatte dem Papst seinen Amtsverzicht im März angeboten. Er gehe diesen Schritt, um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie vom Erzbistum Hamburg abzuwenden, erklärte der Hamburger Erzbischof damals. Mit dem Angebot des Amtsverzichts reagierte Heße auf ein Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke, das ihm elf Pflichtverletzungen in neun Aktenvorgängen zur Last legte. So soll Heße es versäumt haben, kirchliche Verfahren zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen einzuleiten. Zudem soll er mehrere Fälle nicht an die Staatsanwaltschaft oder an den Vatikan gemeldet haben.
Heße erklärte nach der Vorstellung des Gutachtens, er sei bereit, seinen Teil der Verantwortung „für das Versagen des Systems“ zu tragen. „Ich muss und will die Konsequenzen aus meinem damaligen Handeln und aus den mir zur Last gelegten Pflichtverletzungen ziehen.“ Er bedauere, wenn er durch Handeln beziehungsweise Unterlassen Betroffenen und Angehörigen neuerliches Leid zugefügt haben sollte. DT/mlu